Norm: ZPO §179ZPO idF BGBl I 2002/76 §180ZPO idF BGBl I 2002/76 §182aZPO idF BGBl I 2002/76 §258
Rechtssatz: Die Präklusion des Vorbringens iSd § 179 ZPO greift erst nach der Erörterung des Sach- und Rechtsvorbringens der Parteien in der vorbereitenden Tagsatzung (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) ein. Denn die Parteien können in der Tagsatzung nach § 258 ZPO noch ergänzendes Vorbringen und Beweisanbot erstatten, auch wenn sie dazu im ... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §258
Rechtssatz: Dem über den Sicherungsantrag entscheidenden Gericht bleibt es unbenommen, nach Einlangen der Äußerung des Gegners der gefährdeten Partei allfällige weitere Schriftsätze und mit diesen vorgelegte Bescheinigungsmittel unabhängig davon, ob sie aufgetragen wurden, seiner Entscheidung zugrundezulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 126/01k Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch ein nach § 258 ZPO zulässiger Schriftsatz ist nur dann zu entlohnen, wenn er zu zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, also wesentliches Vorbringen enthält, das nicht schon in früheren Schriftsätzen (Klage oder Klagebeantwortung) enthalten hätte sein können. Für gemeinsame Schriftsätze beider Streitteile, wie einen Delegierungsantrag, stehen einer Partei nur die Hälfte der Kosten solcher Schriftsätze zu, weil sie eine Leistung beider Parteienvertreter darstell... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Kläger beantragte, den Beklagten als seinen unehelichen Vater festzustellen und ihm aufzutragen, von Geburt an bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit einen Unterhaltsbeitrag von monatlich S 1.525 zu bezahlen (ON 1). Mit dem Schriftsatz vom 19. April 1990 (ON 28) verwies der Kläger darauf, daß der Beklagte seit dem 1. September 1989 wieder berufstätig sei, weshalb er das Unterhaltsbegehren ab diesem Zeitpunkt auf monatlich S 2.200 ausdehne. Dieser Schriftsatz wurde in ... mehr lesen...
Begründung: zu Punkt 1.): Mit der am 14. Mai 1986 erhobenen Klage begehrte Herbert R*** aus dem Titel des Schadenersatzes (Verkehrsunfall vom 30. Juni 1984) von der Beklagten als Haftpflichtversicherer seines Unfallsgegners - vorbehaltlich der Ausdehnung des Klagebegehrens - den Ersatz eines Drittels des ihm entstandenen Schadens und stellte - ausgehend vom Alleinverschulden des bei der Beklagten versicherten KFZ-Lenkers - ein entsprechendes Feststellungsbegehren. Mit dem am 30. J... mehr lesen...
Norm: ZPO §257 Abs2ZPO §258
Rechtssatz: Ist in einem Schriftsatz, mit dem etwa eine Ausdehnung des Klagebegehrens angestrebt wird, nicht bloß ein vorbereitender Schriftsatz zu erblicken, dann kann der allein für die Zurückweisung vorbereitender Schriftsätze geltende Rechtsmittelausschluß des § 257 Abs 2, 1.Halbsatz des 2.Satz in Verbindung mit § 258 Schlußsatz ZPO auf die Zurückweisung von - § 258 ZPO nicht zu unterstellenden - Schriftsätzen m... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten u.a. die Unterlassung verschiedener irreführender oder wahrheitswidriger Behauptungen, die der Beklagte in dem von ihm verfaßten Buch "Der Fall Lucona" über den Kläger aufgestellt habe, und beantragt zur Sicherung dieses Anspruches eine einstweilige Verfügung. Nach teilweiser Aufhebung der über den Sicherungsantrag ergangenen Entscheidung der zweiten Instanz durch den Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 13. September 1988, 4 Ob 44/88-... mehr lesen...
Norm: EO §56 Abs3EO §78EO §402 Abs2ZPO §257ZPO §258
Rechtssatz: In der EO ist die Frage, ob im Provisorialverfahren nach Erstattung einer aufgetragenen Äußerung (§§ 56 Abs 3, 402 Abs 2 EO) die Einbringung weiterer Äußerungsschriftsätze (oder ein Schriftsatzwechsel) zulässig ist, nicht geregelt. Obwohl § 78 EO die Anwendung der allgemeinen Bestimmungen der ZPO über Klage, Klagebeantwortung und Streitverhandlung (§§ 226 bis 265 ZPO - in diesem Ti... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat im Verfahren die Verjährung eines Großteils der geltend gemachten Forderungen eingewendet. Ein Teil dieser Forderungen ist Gegenstand einer nach Beginn der mündlichen Streitverhandlung mittels Schriftsatzes erfolgten Klagsausdehnung. Wesentlich für die Entscheidung der Rechtssache ist die Lösung der Frage, ob bei Klagsausdehnung mittels Schriftsatzes die Verjährung jener Forderung, um die die Ausdehnung erfolgt, bereits mit dem Einlangen des Schriftsat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 12. September 1983 eingelangten Klage begehrt die Klägerin als Eigentümerin einer Wohnung in Wien von der Beklagten als der Mieterin dieser Wohnung die Bezahlung eines Mietzinsrückstandes für die Zeit von Oktober 1981 bis August 1983 von S 57.500,-- sA mit der Behauptung, der Rückstand sei bereits mehrfach eingemahnt worden. Die Klage wurde der Beklagten am 24. Oktober 1983 zugestellt. In der ersten Tagsatzung war die Beklagte anwaltlich vertreten; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der im Obergeschoß des Hauses Wien 13., Erzbischofgasse 63 e, gelegenen Wohnungen 3 und 4. Die beklagte Partei war als Bauunternehmer deren Bauführer. Die Wohnungen wurden am 27.September 1973 übergeben. Nach Rißbildungen in den Zwischenwänden sagte die beklagte Partei wiederholt Verbesserung zu. Die von ihr zuletzt im Jahre 1977 vorgenommenen Verbesserungsversuche blieben aber, wie sich später herausstellte, erfolglos. Im Mai 1980 tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unter Berufung auf eine Vereinbarung vom 3.1.1969 und auf § 1 UWG beantragte die Klägerin mit der am 23.9.1980 überreichten Klage die Verurteilung der Beklagten, im geschäftlichen Verkehr den Vertrieb von cola- und citrushaltigen Getränken bis 13.11.1980 zu unterlassen. Die Beklagte beantragte die Abweisung dieses Begehrens. In einem mit 17.11.1980 datierten und am 18.11.1980 beim Erstgericht eingelangten vorbereitenden Schriftsatz (ON 14) kündigte die Klägeri... mehr lesen...