Entscheidungen zu § 220 ZPO

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2020/7/6 G309 2224394-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts (BG) Graz- XXXX vom 15.03.2019, XXXX , wurde über den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 86 ZPO eine Ordnungsstrafe in der Höhe von EUR 400,00 verhängt, da sich der BF über die Sachbearbeiterin der Bezirkshauptmannschaft XXXX , Frau XXXX , im Unterhaltsverfahren beleidigend und ausfällig äußerte. Gegen diesen Beschluss erhob der BF einen Rekurs. Mit Beschluss des Landesgerichts (LG) für Zivilrec... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.07.2020

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