Begründung: Die Beklagte verstarb während des Verfahrens. Die zur Verlassenschaftskuratorin bestellte Enkelin der Erblasserin erteilte Rechtsanwalt Dr. W***** H***** Prozessvollmacht. Am 30. 7. 2008 wurde der überschuldete Nachlass der Verlassenschaftskuratorin an Zahlungsstatt überlassen, die am 23. 9. 2008 die dem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht widerrief. Seit 21. 9. 2009 ist die Verlassenschaftskuratorin rechtskräftig ihres Amtes enthoben. Das Erstgericht stellte mit Besc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei Zhanna D*****, vertreten durch Dr. MMag. Ralf Peschek, Rechtsanwalt in Wien, dieser vertreten durch Dr. Michael Vallender, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte und gefährdete... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erhob als Eigentümerin des Hauses ***** in ***** Wien gegen den Beklagten die Klage auf Räumung der Liegenschaft und auf Mietzinszahlung. Sie habe dem Beklagten die ganze Liegenschaft zur gewerblichen Untervermietung, also zu Geschäftszwecken zum wertgesicherten Hauptmietzins von S 70.000,-- zuzüglich Betriebskosten vermietet. Der Beklagte sei mit der Zahlung des Mietzinses für Jänner 1982 in Verzug und lasse durch seine Untermieter Müll in den In... mehr lesen...
Norm: MRG §41ZPO §192 Abs1 B1
Rechtssatz: Da § 41 MRG bei Vorliegen der dort angeführten Voraussetzungen die Unterbrechung bindend vorschreibt, gilt der nur für ins Ermessen des Gerichts gestellte prozeßleitende Verfügungen anwendbare Rechtsmittelausschluß nach § 192 Abs 2 ZPO nicht. Der Revisionsrekurs gegen den die Unterbrechung ablehnenden abändernden Beschluß des Rekursgerichtes ist daher nicht jedenfalls unzulässig. Ent... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Streitteilen seit Mai 1987 anhängigen Verfahren wegen Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse erließ das Erstgericht mit Beschluß vom 3. November 1987 (Bd I ON 44) über Antrag der Antragstellerin eine einstweilige Verfügung, mit der es der Antragstellerin die Wirtschaftsführung des Gutes Herberstein dergestalt übertrug, daß ihr die gesamte Wirtschaftsführung des Unternehmens mit allen Teilbereichen ausschließlich zufällt un... mehr lesen...
Begründung: Über vier Verständigungen des Kreisgerichtes Wels als Berufungs- und Rekursgerichtes nach § 6 a ZPO in den Verfahren R 288/86, R 681/86, R 738/86 und R 883/86 vom 14. Juli, 24. Juli und 15. Oktober 1986 zur Überprüfung der Prozeß- und Handlungsfähigkeit des Klägers bestellte das Bezirksgericht Frankenmarkt mit Beschluß vom 9. Dezember 1986, SW 8/86-7, Dr. Manfred D***, Rechtsanwalt in Mauerkirchen, für den Kläger zur Vertretung im Verfahren, in dem die Notwendigkeit de... mehr lesen...
Norm: ZPO §6 Abs2ZPO §6 Abs3ZPO §6aZPO §190 Abs1 AZPO §192 Abs1 A
Rechtssatz: Der Schlusssatz des § 6 a ZPO gilt nur für jene Beschlüsse, mit denen das Prozessgericht ungeachtet der erfolgten Verständigung des Pflegschaftsgerichtes wegen Gefahr in Verzug die Partei, an deren Prozessfähigkeit es zweifelte, zur Vornahme notwendiger Prozesshandlungen zuließ. Einen Unterbrechungsbeschluss sieht § 6 a ZPO nicht vor. Unterbricht das Prozessgericht na... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Bezahlung des Betrages von S 591.175,-- s.A. für Montagearbeiten, die sie als Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit über Auftrag der Beklagten in B***** durchgeführt habe. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Es sei zwar richtig, daß die Klägerin für sie Arbeiten in Höhe des eingeklagten Betrages geleistet habe. Gegen die Klageforderung würden jedoch Gegenforderungen bis zur Höhe des Klagebetrages... mehr lesen...
Begründung: Die am 29.12.1962 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil vom 6.Oktober 1982 geschieden. Die Urteilsausfertigungen wurden den Prozeßvertretern der Streitteile nach einem protokollierten Rechtsmittelverzicht am 24.November 1982 zugestellt. Die Streitteile hatten mit dem übergabsvertrag vom 18.Jänner 1963 eine Liegenschaft übernommen; aufgrund dieses Vertrages ist an je einem Hälfteanteil das Eigentum des Mannes und der Frau einverleibt. Zum Gutsbestand der g... mehr lesen...