Begründung: Das Berufungsgericht hat über Antrag der Beklagten nach § 508 Abs 1 ZPO nachträglich ausgesprochen, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Das Berufungsgericht sei davon ausgegangen, dass die Kläger die Absicht hätten, es nicht bei den Schädigungen der Bäume zu belassen, sondern eine Wiederherstellung der Baumreihe als Windschutz durchzuführen. Diese Ansicht habe sich zunächst daraus ergeben, dass die Kläger stets die Kosten einer Wiederherstellung begehrten. Konkre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Lieferantin für „Repromaterial“, das etwa zum Einbau in Autohebebühnen und Bagger bestimmt ist. Seit den 70-er Jahren des 20. Jahrhunderts belieferte sie ein slowenisches Unternehmen, an dem Walter W***** als Gesellschafter beteiligt war. Bis 11. Mai 1995 waren aus diesen Lieferungen Forderungen der klagenden Partei von 500.000 DM und für Lieferungen an eine andere Gesellschaft solche von 200.000 DM bis 300.000 DM aufgelaufen. Walter W***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerinnen 1. Dr. Hildegard M*****, vertreten durch Winkler Reich-Rohrwig Illedits Rechtsanwälte Partnerschaft in Wien, und 2. Elfriede J*****, gegen die Antragsgegner 1.) Janja M*****, 2.) Barbara B*****, 3.) Dr. Jürgen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Hubert S*****, vertreten durch Weinberger Gangl Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, gegen die beklagte Partei A.*****, vertreten durch Pitzl & Huber Anwaltspartnerschaft in Linz, wegen 50.000 E... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig. II. durch die Senatspräsidentin des Oberlandesgerichtes Dr. Jesionek als Vorsitzende sowie den Richter des Oberlandesgerichtes Dr. Rassi und den KR Ing. Pridt nach öffentlicher mündlicher Berufungsverhandlung zu Recht erkannt: Rechtliche Beurteilung Der Rekurs und die Berufung sind nicht berechtigt. Zum Rekurs des Klägers: Gegen einen Beschluss nach § ... mehr lesen...
Norm: ZPO §179
Rechtssatz: Für die Unzulässigkeit der im Revisionsrekurs erwogenen Präklusion nach § 179 ZPO spricht (neben den in 7 Ob 253/04p angeführten Argumenten) vor allem das mit der ZVN2002 wieder stärker betonte Mündlichkeitsprinzip. Bei aller Straffung des Verfahrens sehen die neu gefassten Bestimmungen (§§ 182a, 258 ZPO) nämlich vor, dass den Parteien die Notwendigkeit entsprechenden Vorbringens in der mündlichen Verhandlung vor Auge... mehr lesen...
Norm: ZPO §179ZPO idF BGBl I 2002/76 §180ZPO idF BGBl I 2002/76 §182aZPO idF BGBl I 2002/76 §258
Rechtssatz: Die Präklusion des Vorbringens iSd § 179 ZPO greift erst nach der Erörterung des Sach- und Rechtsvorbringens der Parteien in der vorbereitenden Tagsatzung (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) ein. Denn die Parteien können in der Tagsatzung nach § 258 ZPO noch ergänzendes Vorbringen und Beweisanbot erstatten, auch wenn sie dazu im ... mehr lesen...
Norm: ZPO §179ZPO §275
Rechtssatz: Die Verschuldensprüfung hat anhand objektiver Maßstäbe unter Bedachtnahme auf eine durchschnittlich sorgfältige Partei zu erfolgen. Entscheidungstexte 2 R 56/04z Entscheidungstext OLG Linz 29.03.2004 2 R 56/04z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0459:2004:RL0000057 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §179ZPO §275
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für eine Präklusion neuer Beweisanbote für neues Vorbringen ergeben sich aus § 179 ZPO idFd ZVN 2002 und jene hinsichtlich neuer Beweisanbote für altes Vorbringen aus § 275 Abs 2 ZPO. Dabei ist dem Gesetzgeber der ZVN 2002 insofern ein Redaktionsversehen unterlaufen, als eine Anpassung des § 275 Abs 2 ZPO hinsichtlich neuer Beweismittel für altes Vorbringen an die neue Rechtslage nicht erfo... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 H1ZPO §179ZPO §180 Abs3ZPO §237 A
Rechtssatz: Im Heiratsgutverfahren ist hinsichtlich der Antragsrückziehung § 237 ZPO analog anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 97/00s Entscheidungstext OGH 11.05.2000 7 Ob 97/00s 7 Ob 20/01v Entscheidungstext OGH 14.02.2001 7 Ob 20/01v Ähnlich; Beisatz: Beim Verfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des H*****gutes im Gemeindegebiet von L***** EZ 57 KG P***** mit den Grundstücken 582, 604, 614, 615 und 625, die in der Natur einen Steilhang bilden. Der Beklagte ist Eigentümer des G*****gutes EZ 54 KG P***** mit den Grundstücken 578 und 580. Die Liegenschaft des Beklagten liegt oberhalb der Grundstücke des Klägers und ist etwas flacher als dessen Liegenschaft. Die Grenze zwischen den beiden Liegenschaften verläuft auf dem Steilhang... mehr lesen...
Begründung: Der am 4. Dezember 1944 geborene Kläger und Widerbeklagte (in der Folge als Kläger bezeichnet) und die am 15. April 1947 geborene Beklagte und Widerklägerin (in der Folge als Beklagte bezeichnet) haben am 3. April 1971 vor dem Standesamt Wels die Ehe geschlossen. Es handelte sich beiderseits um die erste Ehe. Ihr entstammen zwei Kinder, nämlich die am 3. Mai 1972 geborene Tochter Catrin und der am 14. September 1976 geborene Sohn Alexander. Beide Streitteile sind öster... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ließ mit einem außerhalb der mündlichen Streitverhandlung ergangenen Beschluß die D*** A*** V***-AG als Nebenintervenientin auf Seiten der klagenden Partei zu. Dieser Beschluß und das Urteil erster Instanz vom 19.Dezember 1986, ON 38, wurde den Parteienvertretern mit einer Sendung am 9. Jänner 1987 zugestellt. Die beklagte Partei erhob mit einem am 5. Februar 1987 zur Post gegebenen Schriftsatz Berufung und Rekurs. Das Berufungsgericht wies als Rekursge... mehr lesen...