Norm: ZPO §178ZPO §362 Abs2ZPO §496 Abs1 Z2LBG §4 Abs1
Rechtssatz: Ein Sachverständigengutachten zur Liegenschaftsbewertung ist ungenügend im Sinne des § 362 Abs 2 ZPO, wenn in der mündlichen Gutachtenserörterung Schlussfolgerungen nicht ausreichend begründet werden. Dies stellt eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz gemäß § 496 Abs 1 Z 2 ZPO dar. Entscheidungstexte 6 R 134/18w ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §178
Rechtssatz: Für die Einbringung eines "leeren" Einspruches und eines nachfolgenden vorbereitenden Schriftsatzes steht insgesamt ein Kostenersatz nur für einen Schriftsatz nach TP 3 A RATG zu; dies gilt auch dann, wenn mit dem "leeren" Einspruch eine Vertretungsanzeige verbunden ist. Entscheidungstexte 6 R 6/06h Entscheidungstext LG RIED 31.01.2006 6 R ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §178
Rechtssatz: Für die Einbringung eines "leeren" Einspruches und eines nachfolgenden vorbereitenden Schriftsatzes steht insgesamt ein Kostenersatz nur für einen Schriftsatz nach TP 3 A RATG zu. Seit der Zivilverfahrensnovelle 2002 wird - zumindest - von einer verstärkten Bescheinigungslast der einen Schriftsatz (nach einem Einspruch) einbringenden Partei für dessen Zweckmäßigkeit auszugehen sein. Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §178ZPO §257
Rechtssatz: Nach § 178 Abs 2 ZPO idFd ZVN 2002 hat jede Partei ihre Vorträge (also ihr Vorbringen und ihre Anträge, wozu auch die Beweisanbote gehören) so schnell wie möglich, also insb auch innerhalb der vom Gesetz oder Gericht dafür eingeräumten Fristen (etwa für die Klagebeantwortung oder einen aufgetragenen Schriftsatz) zu erstatten. Diese Prozessförderungspflicht macht es den Parteien sohin ausdrücklich zur Pflicht, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIgZPO §178StGB §288
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines Entgeltes oder eines Verzichtes auf ein Recht als Gegenleistung für eine falsche Zeugenaussage ist unerlaubt und gemäß § 879 Abs 1 ABGB nichtig. Entscheidungstexte 2 Ob 542/94 Entscheidungstext OGH 30.06.1994 2 Ob 542/94 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs2 C4RAO §9 Abs1ZPO §178
Rechtssatz: Die dem Rechtsanwalt in § 9 Abs 1 RAO auferlegte Pflicht, die übernommenen Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten, lässt es nicht zu, dass er wissentlich unrichtige Behauptungen aufstellt, um sich oder seinem Klienten Vorteile zu verschaffen. Die in § 178 ZPO angeordnete Wahrheitspflicht gil... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ABGB §799 fZPO §178ZPO §182ZPO §226 IIIAZPO §271
Rechtssatz: Liegen Umstände vor, die die Anwendung ausländischer Kollisionsnormen nahelegen, ohne jedoch einen ausreichenden Anhaltspunkt für einen tauglichen Anknüpfungspunkt zu geben, ist es Sache der klagenden Partei, konkrete Tatsachenbehauptungen aufzustellen, die das Gericht in die Lage versetzen, zu beurteilen, welches ausländische Recht zur Anwendung zu kommen hat. (Anwendu... mehr lesen...
Norm: ZPO §178ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Die Unterlassung der einer Prozeßpartei durch § 178 ZPO auferlegten Verpflichtungen begründet ein Verschulden im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 263/57 Entscheidungstext OGH 05.06.1957 7 Ob 263/57 7 Ob 444/57 Entscheidungstext OGH 09.10.1957 7 Ob 444/57 ... mehr lesen...