RS OGH 2018/11/20 6R134/18w

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Veröffentlicht am 20.11.2018
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Rechtssatz

Ein Sachverständigengutachten zur Liegenschaftsbewertung ist ungenügend im Sinne des § 362 Abs 2 ZPO, wenn in der mündlichen Gutachtenserörterung Schlussfolgerungen nicht ausreichend begründet werden. Dies stellt eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz gemäß § 496 Abs 1 Z 2 ZPO dar.Ein Sachverständigengutachten zur Liegenschaftsbewertung ist ungenügend im Sinne des Paragraph 362, Absatz 2, ZPO, wenn in der mündlichen Gutachtenserörterung Schlussfolgerungen nicht ausreichend begründet werden. Dies stellt eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz gemäß Paragraph 496, Absatz eins, Ziffer 2, ZPO dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2018:RL0000195

Im RIS seit

18.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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