Norm
ZPO §178Rechtssatz
Ein Sachverständigengutachten zur Liegenschaftsbewertung ist ungenügend im Sinne des § 362 Abs 2 ZPO, wenn in der mündlichen Gutachtenserörterung Schlussfolgerungen nicht ausreichend begründet werden. Dies stellt eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz gemäß § 496 Abs 1 Z 2 ZPO dar.Ein Sachverständigengutachten zur Liegenschaftsbewertung ist ungenügend im Sinne des Paragraph 362, Absatz 2, ZPO, wenn in der mündlichen Gutachtenserörterung Schlussfolgerungen nicht ausreichend begründet werden. Dies stellt eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz gemäß Paragraph 496, Absatz eins, Ziffer 2, ZPO dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2018:RL0000195Im RIS seit
18.02.2019Zuletzt aktualisiert am
18.02.2019