Norm: PSG §9 Abs2 Z1PSG §15
Rechtssatz: Der Stifter kann in den Grenzen von Unvereinbarkeitsbestimmungen, Bestellungsverboten und sonstigen zwingenden Bestimmungen des PSG dem Stiftungsvorstand die Befugnis zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern (Selbstergänzung, Kooptierung) einräumen. Dass ein Vorstandsmitglied erst nach seinem Ausscheiden wirksam wieder bestellt werden kann und dass im Fall der Wiederbestellung das wiederzubestellende Vorst... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichts ist seit 14. 12. 1995 die von R***** W***** errichtete R***** W***** Privatstiftung eingetragen. Die Stiftungsurkunde lautet in ihrer aktuellen Fassung auszugsweise: § 3 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist in erster Linie die angemessene Versorgung des Stifters und die Sicherung dessen Lebensunterhalts sowie die Verwaltung, Sicherung und Vermehrung des Stiftungsvermögens, insbesondere die Verwaltung der von der Stiftung gehalte... mehr lesen...
Norm: PSG §15PSG §27 Abs2
Rechtssatz: Die Wiederbestellung eines vom Gericht wegen Vorliegens wichtiger
Gründe: abberufenen Vorstandsmitglieds ist dann zulässig, wenn der zur Abberufung führende wichtige Grund weggefallen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 116/01d Entscheidungstext OGH 06.06.2001 6 Ob 116/01d European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: PSG §15PSG §27
Rechtssatz: Das PSG sieht keine Suspendierung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung vor. Entscheidungstexte 6 Ob 85/01w Entscheidungstext OGH 16.05.2001 6 Ob 85/01w Veröff: SZ 74/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115135 Dokumentnummer JJR_200... mehr lesen...
Norm: PSG §15PSG §27 Abs2
Rechtssatz: Jedes Vorstandsmitglied haftet dafür, dass der Stiftungsvorstand für die Erfüllung des Stiftungszwecks sorgt und die Bestimmungen der Stiftungserklärung einhält. Organinterne Kontrolle bedeutet eine wechselseitige Überwachungspflicht. Entscheidungstexte 6 Ob 85/01w Entscheidungstext OGH 16.05.2001 6 Ob 85/01w Veröff: SZ 74/92 ... mehr lesen...
Norm: PSG §14PSG §15§21 PSGPSG §22PSG §27
Rechtssatz: Das Gesetz geht von einer Selbstkontrolle des Stiftungsvorstandes, also von wechselseitigen Überwachungsaufgaben und Kontrollaufgaben der Vorstandsmitglieder aus. Zu diesem inneren Kontrollmechanismus der von der staatlichen Aufsicht befreiten Privatstiftung tritt die Kontrolle des Stiftungsprüfers (§§ 21 f PSG) und diejenige des Firmenbuchgerichtes, dem ua die Kompetenz zur Abberufung von O... mehr lesen...
Norm: PSG allgPSG §15
Rechtssatz: Aus den Materialien ist der Wille des Gesetzgebers erkennbar, die Unabhängigkeit des Vorstands zu stärken und zulässige Einflussnahmen auf diesen einzuschränken. Entscheidungstexte 6 Ob 60/01v Entscheidungstext OGH 26.04.2001 6 Ob 60/01v Veröff: SZ 74/79 6 Ob 49/07k Entscheidungstext OGH 13.03.200... mehr lesen...
Norm: PSG §9 Abs2 Z1PSG §15
Rechtssatz: Der Grundsatz, wonach die Stiftungsurkunde eine jederzeitige Abberufung von Vorstandsmitgliedern durch dritte Personen nur unter der Voraussetzung des Vorliegens sachlicher Abberufungsgründe vorsehen kann, gilt auch dann, wenn der zur Abberufung berechtigte Stifter eine Personenhandelsgesellschaft ist. In einem solchen Fall ist nicht sichergestellt, dass die Abberufung von Vorstandsmitgliedern vom Willen ... mehr lesen...
Norm: PSG §15
Rechtssatz: Die Unvereinbarkeitsbestimmungen des § 15 PSG sollen kollidierenden Interessen der Begünstigten an Geld- oder Sachbezug einerseits und der Stiftung an der Verwirklichung des Stifterwillens andererseits vorbeugen. Entscheidungstexte 6 Ob 278/00a Entscheidungstext OGH 14.12.2000 6 Ob 278/00a Veröff: SZ 73/196 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155APSG §12 Abs3APSG §15
Rechtssatz: Ist der Arbeitnehmer seines ordentlichen Präsenzdienstes arbeitsbereit, wird aber vom Arbeitgeber nicht zur Arbeit zugelassen, da dieser die gerichtliche Zustimmung zur Entlassung begehrt hatte, besteht der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers bis zur infolge ausgesprochenen Entlassung zu Recht. Entscheidungstexte 8 ObA 259/94 Entscheidun... mehr lesen...