RS OGH 2024/12/11 6Ob116/01d; 6Ob14/24p

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Veröffentlicht am 06.06.2001
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Rechtssatz

Die Wiederbestellung eines vom Gericht wegen Vorliegens wichtiger Gründe abberufenen Vorstandsmitglieds ist dann zulässig, wenn der zur Abberufung führende wichtige Grund weggefallen ist.

Entscheidungstexte

  • RS0004027">6 Ob 116/01d
    Entscheidungstext OGH 06.06.2001 6 Ob 116/01d
  • RS0004027">6 Ob 14/24p
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 11.12.2024 6 Ob 14/24p
    Beisatz: Ist der zur gerichtlichen Abberufung führende wichtige Grund nicht weggefallen, erfordert das materielle Schutzanliegen des § 27 Abs 2 PSG die Unwirksamkeit einer dennoch erfolgten Wiederbestellung des abberufenen Vorstandsmitglieds. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0004027

Im RIS seit

06.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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