RS OGH 1995/1/26 8ObA259/94

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Veröffentlicht am 26.01.1995
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Norm

ABGB §1155
APSG §12 Abs3
APSG §15

Rechtssatz

Ist der Arbeitnehmer seines ordentlichen Präsenzdienstes arbeitsbereit, wird aber vom Arbeitgeber nicht zur Arbeit zugelassen, da dieser die gerichtliche Zustimmung zur Entlassung begehrt hatte, besteht der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers bis zur infolge ausgesprochenen Entlassung zu Recht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0030364

Dokumentnummer

JJR_19950126_OGH0002_008OBA00259_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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