RS OGH 2013/6/6 6Ob164/12d

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Veröffentlicht am 06.06.2013
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Norm

PSG §9 Abs2 Z1
PSG §15

Rechtssatz

Der Stifter kann in den Grenzen von Unvereinbarkeitsbestimmungen, Bestellungsverboten und sonstigen zwingenden Bestimmungen des PSG dem Stiftungsvorstand die Befugnis zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern (Selbstergänzung, Kooptierung) einräumen. Dass ein Vorstandsmitglied erst nach seinem Ausscheiden wirksam wieder bestellt werden kann und dass im Fall der Wiederbestellung das wiederzubestellende Vorstandsmitglied nicht stimmberechtigt ist, ist im Gesetz nicht normiert, kann aber in der Stiftungsurkunde angeordnet sein. Eine Wiederbestellung zu einem dem Ablauf der Funktionsperiode nicht nahen Zeitpunkt widerspricht dem Sinn und Zweck der Befristung des Vorstandsmandats und ist deshalb nicht zulässig.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 164/12d
    Entscheidungstext OGH 06.06.2013 6 Ob 164/12d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128959

Im RIS seit

17.09.2013

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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