Norm: StPO §126StPO §47StVG §7SMG §39
Rechtssatz: Über einen Antrag eines Verurteilten auf Enthebung des zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 SMG bestellten Sachverständigen wegen Befangenheit oder Zweifeln an dessen Sachkunde hat das Vollzugsgericht gemäß § 7 Abs 2 StVG iVm der nach sinngemäßer Anwendung der für das Ermittlungsverfahren geltenden Bestimmung des § 126 Abs 5 StPO mit gemäß § 87 Abs 1 StPO mit Beschwerde b... mehr lesen...
Norm: SMG §39StVG §7 Abs1StPO §397
Rechtssatz: Die Anordnung des Vollzugs des Strafurteils (dh der Erlass der Strafvollzugsanordnung iSd § 3 Abs 1 StVG) steht gem § 7 Abs 1 StVG und § 397 letzter Satz StPO dem Vorsitzenden des erkennenden Gerichtes zu. Wenn gleichzeitig mit dem Urteil ein Widerrufsbeschluss gem § 494a Abs 4 StPO gefasst wurde, ist das den Widerruf der bedingten Nachsicht oder bedingten Entlassung aussprechende Gericht auch erke... mehr lesen...
Norm: SMG §39StVG §7Abs 1StPO §397
Rechtssatz: Die Anordnung des Vollzugs des Strafurteils (dh der Erlass der Strafvollzugsanordnung iSd § 3 Abs 1 StVG) steht gem § 7 Abs 1 StVG und § 397 letzter Satz StPO dem Vorsitzenden des erkennenden Gerichtes zu. Wenn gleichzeitig mit dem Urteil ein Widerrufsbeschluss gem § 494a Abs 4 StPO gefasst wurde, ist das den Widerruf der bedingten Nachsicht oder bedingten Entlassung aussprechende Gericht auch erke... mehr lesen...
Begründung: Thomas N***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 12.April 2010, 14 Hv 20/10i, wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurteilt. Unter einem fasste das Erstgericht gemäß § 494a Abs 1 Z 4 StPO den Beschluss, die bedingte Nachsicht der mit Urteilen des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 23.August 2005, 153 ... mehr lesen...
Norm: SMG §39SMG §40 Abs1
Rechtssatz: Was als „Erfolg" im Sinn des § 40 Abs 1 SMG zu werten ist, lässt sich nicht allgemeingültig definieren. Es handelt sich um einen Rechtsbegriff, dessen juristischer Gehalt nicht in allen Fällen mit ärztlichem, psychologischem oder psychotherapeutischem Begriffsverständnis zur Deckung gebracht werden kann. Der Erfolg der gesundheitsbezogenen Maßnahme hängt letztlich davon ab, welches Ziel die jeweilige Maßnah... mehr lesen...
Norm: SMG §39SMG §40 Abs1
Rechtssatz: Die Anwendung der Bestimmung des § 40 Abs 1 SMG ist zwar grundsätzlich von einer Aufschubsgewährung nach § 39 SMG unabhängig, kann aber ebenso wie diese nur dann stattfinden, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen der Tatbegehung und der Gewöhnung an ein Suchtmittel besteht. Entscheidungstexte 12 Os 8/05a Entscheidungstext OGH 17.02.2005 12 Os... mehr lesen...
Norm: SMG §39
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 39 SMG dienen der Fortführung und Erweiterung des mit der SGG-Novelle 1985 BGBl 184 in das SGG eingefügten Modells „Therapie statt Strafvollzug" (RV 110 Blg NR 20. GP 51), dessen Grundintention darin besteht, hinkünftige Delinquenz von Straftätern durch gesundheitsbezogene Maßnahmen (§ 11 Abs 2 SMG) hintanzuhalten. Dies setzt logisch voraus, dass die vom Gesetz als Aufschubsvoraussetzung geforde... mehr lesen...
Norm: StGB §37StGB §43StGB §43aStPO §180 Abs1StPO §193 Abs2StVG §4StVG §5 Abs1SMG §39
Rechtssatz: Ob bedingte Strafnachsicht zu erwarten ist, ist für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit ohne Bedeutung, ebenso aber auch, ob nach Urteilsrechtskraft die Gewährung eines Strafaufschubs nach § 39 SMG zu erwarten ist. Entscheidungstexte 11 Os 2/04 Entscheidungstext OGH 10.02.2004 11... mehr lesen...