Norm: StPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §281 Abs1 Z10aSMG §35 Abs1 ASMG §37 A
Rechtssatz: Dem Angeklagten liegt zur Last, anlässlich seiner Festnahme 15,2 Gramm Cannabisharz besessen zu haben. Unterblieb die bei dieser Sachlage gebotene Beachtung des bedingt temporären sachlichen Strafausschließungsgrundes nach § 37 (in Verbindung mit § 35 Abs 1) SMG, obwohl die bisher als Beweismittel in Betracht kommende Verantwortung des Angeklagten den Besitz eine... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §37 A
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Angeklagte auch wegen des (mit dem Suchtmittelgesetz nicht im Zusammenhang stehenden) Verbrechens der versuchten absichtlichen Körperverletzung schuldig erkannt wurde, hindert die Möglichkeit der vorläufigen Verfahrenseinstellung nicht. Entscheidungstexte 11 Os 36/00 Entscheidungstext OGH 16.05.2000 11 Os 36/00 ... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §35 Abs2 ASMG §37 ASMG §38 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wurde eine Anzeige gemäß § 35 Abs 1 oder 2 SMG von der Staatsanwaltschaft für eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig zurückgelegt oder ein Strafverfahren nach Einbringung eines Strafantrages vom Gericht gemäß § 37 SMG vorläufig eingestellt und wird innerhalb der Probezeit gegen den Angezeigten wegen einer weiteren strafbaren Handlung nach dem Suchtmittelgesetz oder wegen e... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §37 ASMG §38 Abs1 Z1
Rechtssatz: Setzt ein Angezeigter nach vorläufiger Zurücklegung der Anzeige ungeachtet vereinbarter Harnproben den Drogenkonsum fort, sodass bereits die erste Probe ein positives Ergebnis zeigt, so hat er sich gegenüber bloßem Appell an seine Rechtstreue so wenig empfänglich gezeigt, dass eine (erneute) vorläufige Zurücklegung oder Einstellung weniger als eine Verurteilung geeignet erscheint, ihn dav... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §37 ASMG §38 Abs1 Z1
Rechtssatz: Diese Rechtswirkung der vorläufigen Zurücklegung oder Verfahrenseinstellung auf die Strafbarkeit der "neuen" Tat ist von der Lösung der Schuldfrage in Ansehung der angezeigten (Vor-)Tat unabhängig. Entscheidungstexte 14 Os 150/99 Entscheidungstext OGH 30.11.1999 14 Os 150/99 ... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §37 ASMG §38 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Suchtmittelgesetz sieht für strafbare Handlungen iS des § 35 Abs 1 SMG, die während der Probezeit nach vorläufiger Zurücklegung der Anzeige (§§ 35f SMG) oder vorläufiger Einstellung (§ 37 SMG) begangen wurden, keine Sonderregelung vor. Eine analoge Anwendung der Zurücklegungs- und Einstellungspflicht des § 35 Abs 1 SMG (§ 37 SMG) bei neuerlichem Erwerb oder Besitz geringer Suchtmittel... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §37 ASMG §38 Abs1 Z1
Rechtssatz: Aus der Zielsetzung des in den §§ 35 ff SMG zum Ausdruck kommenden Diversionsgedankens ist abzuleiten, dass in Ausnahmefällen auch in Ansehung während der Probezeit begangener strafbarer Handlungen im Sinne des § 35 Abs 1 SMG vorläufige Zurücklegung der Anzeige oder Verfahrenseinstellung unter den dort erwähnten Voraussetzungen und Bedingungen zulässig sind, wenn bei nicht schwerer Schuld... mehr lesen...