Norm: GRBG §7 Abs1GRBG §7 Abs2
Rechtssatz: Nicht jede Grundrechtsverletzung führt zur Aufhebung der mit Grundrechtsbeschwerde angefochtenen Entscheidung. Wird diese nicht aufgehoben, hat das Erstgericht umgehend neuerlich über die Haftfrage zu entscheiden. Entscheidungstexte 15 Os 36/05s Entscheidungstext OGH 21.04.2005 15 Os 36/05s 13 Os 4... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §7 Abs2StPO §114 Abs4StPO §179 Abs4StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Durch das Fehlen der ihm nach dem Willen des Gesetzgebers bei Fortsetzung der Untersuchungshaft zustehenden
Begründung: wird der Beschuldigte im Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt. Entscheidungstexte 11 Os 115/04 Entscheidungstext OGH 13.10.2004 11 Os 115/04 ... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs2GRBG §7 Abs2StPO §194 Abs3
Rechtssatz: Die Ausnahmebedingungen des § 194 Abs 3 StPO sind streng und objektiv verfahrensspezifisch auszulegen. Eine Überschreitung der Grenze von sechs Monaten darf auch bei Verbrechen nur unter den vorgenannten Bedingungen des Abs 3 erfolgen, wobei es nicht auf deren formelle Feststellung, sondern nur auf deren tatsächliches Vorliegen ankommt. Wird die Untersuchungshaft dennoch über sechs Monate... mehr lesen...
Norm: GRBG §7 Abs2
Rechtssatz: Da der Beschwerde stattgegeben wurde, sind die Gerichte verpflichtet, mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des OGH entsprechenden Rechtszustand herzustellen (§ 7 Abs 2 GRBG). Allfällige noch formal aufrechte entgegenstehende Beschlüsse wären unbeachtlich. Entscheidungstexte 13 Os 16/93 Entscheidungstex... mehr lesen...