Gründe: Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom 24. November 2008, GZ 20 Hv 82/08g-7, wurde Simon G***** mehrerer am 20. Juni 2008 begangener Vergehen schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, wobei diese gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom 6. Februar 2009, GZ 20 Hv 14/09h-7, wurde Simon G***** wegen eines am 22. November 2008 begangenen... mehr lesen...
Gründe: Dorin C***** wurde mit gekürzt ausgefertigtem - auch einen Schuldspruch eines Mittäters enthaltenden - Urteil des Landesgerichts Eisenstadt als Schöffengericht vom 29. Juli 2009, GZ 11 Hv 74/09t-19, des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch als Mitglied einer kriminellen Vereinigung nach §§ 127, 129 Z 1, 130 erster, zweiter und vierter Fall und 15 StGB schuldig erkannt und nach dem zweiten Strafsatz des § 130 StGB zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Gabriele K***** und Monika Ka***** (früher: S*****) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 130 (richtig:) dritter Fall StGB (I./A./) sowie Gabriele K***** überdies des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (I./B./) schuldig erkannt. Danach haben bzw hat I./A./ in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung der teilweise schweren Diebstähle eine fortlaufende ... mehr lesen...
Norm: StGB §55StPO §494aStPO §495 Abs2
Rechtssatz: Die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Widerruf bei nachträglicher Verurteilung (§ 55 StGB) richtet sich nach § 495 Abs 2 StPO und nicht nach § 494a StPO (entgegen EvBl 1990/166). Entscheidungstexte 14 Os 184/98 Entscheidungstext OGH 26.01.1999 14 Os 184/98 15 Os 86/03 Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Im oben bezeichneten Verfahren wurde Jonny Julius S***** in erster Instanz unter Bedachtnahme auf ein früheres Urteil gemäß §§ 31, 40 StGB zu einer (nicht bedingt nachgesehenen) Zusatzstrafe verurteilt (ON 10) und zugleich die ihm mit jenem (früheren) Urteil gewährte bedingte Strafnachsicht widerrufen (ON 11 a). Der Gerichtshof zweiter Instanz gab mit den im Tenor angeführten Entscheidungen der Straf-Berufung des Angeklagten nicht Folge, hob aber in Stattgebung von dessen Be... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Im eingangs bezeichneten (späteren) Verfahren wurde über Andreas D*** mit Urteil vom 16.Jänner 1990 (ON 35) unter Bedacht auf das zuvor angeführte frühere Urteil (vom 7.August 1989) eine Zusatzstrafe verhängt (§§ 31, 40 StGB). Gemeinsam damit wurde der Beschluß verkündet, daß die zu der ihm seinerzeit gewährten bedingten Strafnachsicht bestimmte Probezeit gemäß § 494 a (Abs. 7) StPO auf fünf Jahre verlängert werde, womit das Bez... mehr lesen...