Gründe: Rechtliche Beurteilung Im eingangs bezeichneten (späteren) Verfahren wurde über Andreas D*** mit Urteil vom 16.Jänner 1990 (ON 35) unter Bedacht auf das zuvor angeführte frühere Urteil (vom 7.August 1989) eine Zusatzstrafe verhängt (§§ 31, 40 StGB). Gemeinsam damit wurde der Beschluß verkündet, daß die zu der ihm seinerzeit gewährten bedingten Strafnachsicht bestimmte Probezeit gemäß § 494 a (Abs. 7) StPO auf fünf Jahre verlängert werde, womit d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurden der am 12.Februar 1972 geborene Oliver C*** des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB (in der zum Zeitpunkt der Urteilsfällung geltenden Fassung) und der am 8.Dezember 1971 geborene Mario H*** des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 StGB (gleichfalls aF) schuldig erkannt. Mit dem bekämpften Urteil wurden der am 12.Februar 1972 geborene Oliver C*** des Vergehens des schweren Diebstahls ... mehr lesen...