Gründe: Erich L*** wurde mit dem angefochtenen Urteil (das auch Teilfreisprüche enthält) der Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten Brandstiftung nach §§ 169 Abs 1 und 15 StGB (A), des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 15 StGB (B) sowie der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 2 StGB (C) schuldig erkannt und zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde er gemäß § 21 ... mehr lesen...
Norm: StPO §494a Abs1 Z4
Rechtssatz: Bejaht der OGH nach Aufhebung des Strafausspruchs und Strafneubemessung weiterhin die Voraussetzungen für den Widerruf (§ 53 Abs 1 StGB nF), dann bestätigt er den erstinstanzlichen Widerrufsbeschluß ungeachtet unterbliebener Anfechtung von Amts wegen. Entscheidungstexte 14 Os 129/88 Entscheidungstext OGH 12.10.1988 14 Os 129/88 ... mehr lesen...
Norm: StPO §494a Abs1 Z4
Rechtssatz: Bejaht der OGH nach Aufhebung des Strafausspruchs und Strafneubemessung weiterhin die Voraussetzungen für den Widerruf (§ 53 Abs 1 StGB nF), dann bestätigt er den erstinstanzlichen Widerrufsbeschluß ungeachtet unterbliebener Anfechtung von Amts wegen. Entscheidungstexte 14 Os 129/88 Entscheidungstext OGH 12.10.1988 14 Os 129/88 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Willibald S*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 5 a des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Rechtliche Beurteilung Die zum Teil auch formelle Begründungsmängel geltend machende Beschwerdeschrift erschöpft sich unter Vernachlässigung von Teilen belastender Zeugenaussagen (v... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §13 Abs2 BJGG 1988 §46 Abs4StGB aF §108 Abs1StPO §494a Abs1 Z3
Rechtssatz: Kein nachträglicher Strafausspruch, wenn die Strafbemessungsvorschrift im Zeitpunkt des "Strafausspruchs" aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist. Entscheidungstexte 11 Os 84/88 Entscheidungstext OGH 06.09.1988 11 Os 84/88 Veröff: JBl 1989,123 1... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §13 Abs2 BJGG 1988 §46 Abs4StGB aF §108 Abs1StPO §494a Abs1 Z3
Rechtssatz: Kein nachträglicher Strafausspruch, wenn die Strafbemessungsvorschrift im Zeitpunkt des "Strafausspruchs" aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist. Entscheidungstexte 11 Os 84/88 Entscheidungstext OGH 06.09.1988 11 Os 84/88 Veröff: JBl 1989,123 1... mehr lesen...
Gründe: Der am 2.Oktober 1946 geborene Karl L*** ist des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z. 3, 128 Abs 1 Z. 4 StGB. (1) und des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1, letzter Fall (gemeint: erster Deliktsfall, höherer Strafsatz - EvBl 1982 Nr. 198, LSK. 1984/129, 13 Os 155/84, 13 Os 127/85, 13 Os 84/87, 13 Os 6/88 u.a.m.) StGB. (2) schuldig erkannt worden. Darnach hat er in Wien vom 21.Juni bis 11.Juli 1987 unter Ausnützung einer Gelegenheit, die dur... mehr lesen...