Norm: 7.ZPMRK Art4 Z1StPO §352 ffStPO §281 Abs1 Z9 litbStGB §28 G
Rechtssatz: Als Verfolgungshindernis ist Art 4 Z 1 des 7. ZPMRK nur im Verhältnis zu verwaltungsbehördlichen Strafverfahren neben den Bestimmungen des XX. Hauptstücks der StPO gesondert zu prüfen. Entscheidungstexte 15 Os 27/02 Entscheidungstext OGH 27.06.2002 15 Os 27/02 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Anklageschrift vom 5. Mai 2000 (GZ 4a Vr 9309/00-46 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien) legte die Staatsanwaltschaft Wien Osman B***** das Verbrechen nach § 28 Abs 2 und Abs 4 Z 3 SMG sowie das Vergehen nach § 28 Abs 1 SMG zur Last, weil er am 30. Jänner 2000 eine übergroße Suchtgiftmenge (§ 28 Abs 6 SMG), nämlich insgesamt rund 20 kg Heroin mit noch festzustellenden Wirkstoffgehalt, Mit Anklageschrift vom 5. Mai 2000 (GZ 4a Vr 9309/00-46 des Landesgerichtes für ... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** geborene Johann H***** ist grundbücherlicher Eigentümer von 651/10000 mit Wohnungseigentum an W 11 verbundenen Anteilen der Liegenschaft EZ ***** (B-LNR 19). Am 5. 2. 1999 stellte er der R***** reg. GenmbH folgende notariell beglaubigte "Vollmacht zur Veräußerung von Liegenschaften" aus: "Johann H***** ... ist Eigentümer der ... Liegenschaft ... Der Genannte bevollmächtigt und ermächtigt nunmehr für sich und seine Rechtsnachfolger die R***** reg. GenmbH, i... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 6. November 1998, GZ 11 Vr 809/98-12, wurde (ua) der am 15. September 1982 geborene Jugendliche Christoph S***** des - teils im Versuchsstadium (§ 15 StGB) gebliebenen - Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 2, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter Satz erster und zweiter Fall; 15 StGB schuldig erkannt; gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der Strafe für eine Probezeit von drei Jahren ... mehr lesen...
Gründe: Zdenka G***** und Manfred N***** wurden des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB, Zdenka G***** als Beteiligte nach § 12 (zu ergänzen: dritter Fall) StGB, schuldig erkannt. Zdenka G***** und Manfred N***** wurden des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach Paragraphen 15, 146, 147, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, StGB, Zdenka G***** als Beteiligte nach Paragraph 12, (zu ergänzen: dritter Fall) StGB... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 5 U 3.038/94 des Bezirksgerichtes Wr. Neustadt wurde Willibald H***** mit Urteil vom 2. Juli 1996 (ON 23 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses ON 24a) des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer für eine dreijährige Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von 18 Wochen verurteilt. Mit zugleich gefasstem ohne gesetzliche Grundlage gemeinsam mit dem Urteil ausgefertigtem Beschluss w... mehr lesen...
Norm: StPO §352 ff
Rechtssatz: Die Entscheidung über den Antrag auf "Wiederaufnahme des Personalsenatsverfahrens" fällt in die Kompetenz des Personalsenates des Landesgerichtes. Entscheidungstexte 15 Nds 28/01 Entscheidungstext OGH 31.05.2001 15 Nds 28/01 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115127 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 17. November 1993, GZ 3 a E Vr 1.079/93-53, wurde Markus K***** zu einer (gemäß § 43 Abs 1 StGB) für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem rechtskräftigen Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 17. November 1993, GZ 3 a E römisch fünf r 1.079/93-53, wurde Markus K***** zu einer (gemäß Paragraph 43, Absatz eins, StGB) für eine Probezeit von drei Jahren be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Beschluß wies der Oberste Gerichtshof die vom Angeklagten gegen das im
Spruch: angeführte Urteil erhobenen Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285 d Abs 1 Z 1 StPO iVm § 285 a Z 2 StPO in nichtöffentlicher Sitzung zurück, weil bei deren Anmeldung kein Nichtigkeitsgrund bezeichnet worden und eine fristgerechte Ausführung unterblieben war. Mit dem oben bezeichneten Beschluß wies der Oberste Gerichtshof die vom Angeklagten gegen das i... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftig gewordenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 10.Februar 1994, GZ 4 E Vr 2905/93-29, wurde der am 31.Jänner 1978 geborene (damals jugendliche) Beschuldigte Rene S***** neben anderen Mitbeschuldigten des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 2 StGB und des Vergehens der Körperverletzung als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt; gemäß § 13 JGG wurde der Ausspruch der zu verh... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.Dezember 1976 geborene Alexander T***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 24.November 1994, GZ 8 U 498/94-14, des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und des Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG schuldig erkannt. Gemäß § 13 JGG wurde der Ausspruch der wegen dieser Jugendstraftaten (§ 1 Z 3 JGG) zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Der am 7.Dezember 1976 geborene Alexander T***** wurd... mehr lesen...
Gründe: Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes St.Pölten vom 24.Oktober 1994, GZ 14 E Vr 343/94-23, wurde Manfred M***** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich faßte das Landesgericht St.Pölten den Beschluß, die bedingte Nachsicht des Strafteiles von sechs Monaten der zu AZ 14 E Vr 49/92 des Landesgerichtes St.Pölten verhängten (insgesamt neunmonat... mehr lesen...
Norm: StPO §352StPO §4607.ZPMRK Art4 Z1
Rechtssatz: Ein durch rechtskräftige Strafverfügung erledigter Straffall kann ohne vorangegangene Wiederaufnahme nicht Gegenstand eines neuerlichen Verfahrens und einer neuerlichen Entscheidung sein (materielle Rechtskraft). Dieser aus dem XX.Hauptstück der StPO abzuleitende Grundsatz des "ne bis in idem" ergibt sich auch aus Art 4 Z 1 des 7. Zusatzprotokolls zur MRK, wonach niemand wegen einer strafbaren... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Strafbezirksgerichtes Wien vom 28. Februar 1995, GZ 4 U 976/94-5, wurde der Beschuldigte Konrad W***** des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er "am 22.April 1994 in Wien Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Strafbezirksgerichtes Wien vom 28. Februar 1995, GZ 4 U 976/94-5, wurde der Beschuldigte Konrad W***** des Vergehens des Betruges nach Paragraph 146, StGB schuld... mehr lesen...
Gründe: Osman K***** wurde mit dem (am 10.Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenen) Urteil des Bezirksgerichtes Bludenz vom 2.April 1996, GZ U 433/95-6, wegen des am 4.November 1995 begangenen Vergehens der Sachbeschädigung gemäß § 125 StGB zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt; gleichzeitig wurde "gemäß § 494 (zu ergänzen: a Abs 1 Z 2 und Abs 6) StPO vom Widerruf der bedingten Strafnachsichten zu den Verfahren AZ U 700/93 des Bezirksgerichtes Feldkirch, 17 Vr 477/94 des Lan... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen rechtskräftigen Schuldspruch gegen einen Mitangeklagten enthaltenden - Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 18. April 1996, GZ 6 Vr 265/96-25, wurde der am 17. Oktober 1975 geborene Michael S***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter Satz und § 15 StGB (Punkt I) sowie der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (Punkte II und II... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war einer der beiden Geschäftsführer der K***** GmbH, die (ua) als Komplementärgesellschafterin der K***** GmbH & Co KG fungierte. Über beide Gesellschaften wurde am 8.5.1981 das Ausgleichs- und am 16.6.1981 der Anschlußkonkurs eröffnet. In diesem Insolvenzverfahren blieben aus der Zeit vom 1.3.1981 bis zum 7.5.1981 Beitragsforderungen der Klägerin gegen die gemeinschuldnerische GmbH in der Höhe von S 659.518,72 offen (AS 27 und AS 301).... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit (gemäß § 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Bezirksgerichtes Voitsberg vom 18.Jänner 1993, GZ 4 U 20/93-3, wurde Josef L***** des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer - gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt. Nach Ablauf der Probezeit faßte der Bezirksrichter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten rechtskräftigen Urteil wurde Robert E***** wegen Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 1 StGB zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit rechtskräftigem Beschluß vom 10. Februar 1995, GZ 7 b E Vr 12.831/90-16, wurde die Strafe endgültig nachgesehen. Mit dem im
Spruch: bezeichneten rechtskräftigen Urteil wurde Robert E***** wegen Vergehens der... mehr lesen...
Norm: StPO §352 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 352 StPO Verweisungen: XX. Hauptstück der StPO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102535 Dokumentnummer JJR_19960916_OGH0002_000STP00352_9600000_001 mehr lesen...
Gründe: Hartmut Z***** wurde mit Strafverfügung des Bezirksgerichtes Telfs vom 28.Oktober 1992 (rechtskräftig seit 27.November 1992), GZ U 284/92-4, wegen des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls nach §§ 127 und 15 StGB zu einer unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Mit in Rechtskraft erwachsenem Beschluß vom 2.Jänner 1996, ON 10, wurde diese Strafe endgültig nachgesehen. Hartmut Z***** wurde mit Str... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 29. Oktober 1991, GZ 1 b E Vr 5214/90-13, wurde Ruza N***** des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 2 StGB und anderer Delikte schuldig erkannt und zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Nach Ablauf der Probezeit sprach das Landesgericht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 15. November 1993, GZ 16 U 166/93-7, wurde die am 31.Mai 1975 geborene Manuela S***** des Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG schuldig erkannt, weil sie in der Zeit von Oktober 1988 bis Oktober 1993 Suchtgift, nämlich Heroin und Cannabis, den bestehenden Vorschriften zuwider erworben und gebraucht hat. Sie wurde hiefür zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgese... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 14. Februar 1996, GZ 13 E Vr 1971/95-9, wurde Irmgard K***** wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gemeinsam mit diesem Urteil erging gemäß § 494 a Abs 1 Z 4 StPO der Beschluß auf Widerruf bedingter Strafnachsichten, die der Verurteilten mit den rechtskräftigen Urteilen des Landesgerichtes Klagenfurt vom ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - gemäß § 458 Abs 3 StPO gekürzt ausgefertigten - Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Leoben vom 12.Mai 1992, GZ 12 E Vr 352/92-5, wurde über Franz G***** wegen der Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB, der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB eine Freiheitsstrafe in der Dauer von sieben Monaten verhängt, die jedoch gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von dr... mehr lesen...