Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mihailo J***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 75 StGB (1) und des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 erster Fall StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er - soweit im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - am 12. Jänner 2010 in Wien den Exekutivbeamten Mario R***** durch die Abgabe von drei Schüssen aus einer Entfernung von 2,2 m zu töten vers... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil - das auch einen unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Freispruch vom Anklagevorwurf eines Einbruchsdiebstahls enthält - wurde Tarik B***** des Verbrechens des (versuchten) Mordes nach §§ 15, 75 StGB (I), des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (II) und des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB (III) schuldig ... mehr lesen...
Norm: StGB §65 Abs1StPO §312 Abs1StPO §321 Abs2StPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Aus dem in § 65 Abs 1 StGB verankerten Prinzip beiderseitiger Strafbarkeit ergibt sich für das Geschworenenverfahren das Erfordernis, die Hauptfrage an den Elementen sowohl der inländischen als auch der ausländischen Strafbestimmung auszurichten und die Laienrichter über all diese Elemente zu instruieren. Demnach sind dann, wenn die ausländische
Norm: für die Strafbarke... mehr lesen...
Norm: StGB §61StPO §312 Abs1StPO §314
Rechtssatz: Die Rechtsfrage, welche Fassung des zwischen Tatbegehung und Urteilsfällung in erster Instanz geänderten Tatbestands auf die dem Angeklagten laut Anklagevorwurf zur Last gelegte Tat anzuwenden ist, hat der Schwurgerichtshof selbst zu beantworten und das Fragenschema darauf entsprechend abzustimmen. Den Günstigkeitsvergleich gemäß § 61 StGB durch Hauptfrage und Eventualfrage nach Tatbestandsverwi... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs1StPO §312 Abs1StPO §321 Abs2
Rechtssatz: Werden in einem Tatbestand auf der subjektiven Tatseite keine vom Mindesterfordernis des § 5 Abs 1 zweiter Halbsatz (§ 7 Abs 1) StGB abweichenden Vorsatzformen oder allfällige zusätzliche Vorsatzerfordernisse verlangt, so wird bedingter Vorsatz unterstellt, der daher in der Frage nach den gesetzlichen Merkmalen der strafbaren Handlung nicht ausdrücklich erwähnt zu werden braucht. Es gen... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs2 FStPO §312 Abs1
Rechtssatz: Wenn auch im gesetzlichen Versuchsbegriff nach § 15 Abs 2 StGB die für das Unterbleiben der Deliktsvollendung kausalen
Gründe: nicht enthalten sind, kann ihre Bezeichnung in einer Hauptfrage nach Lage des Falles der Verdeutlichung der Tat dienlich und damit nach § 312 Abs 1 StPO zulässig sein. Entscheidungstexte 12 Os 40/98 Entscheidungs... mehr lesen...