RS OGH 1998/5/7 12Os40/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.05.1998
beobachten
merken

Norm

StGB §15 Abs2 F
StPO §312 Abs1

Rechtssatz

Wenn auch im gesetzlichen Versuchsbegriff nach § 15 Abs 2 StGB die für das Unterbleiben der Deliktsvollendung kausalen Gründe nicht enthalten sind, kann ihre Bezeichnung in einer Hauptfrage nach Lage des Falles der Verdeutlichung der Tat dienlich und damit nach § 312 Abs 1 StPO zulässig sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109971

Dokumentnummer

JJR_19980507_OGH0002_0120OS00040_9800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten