Norm: StPO §27 Abs1StPO §31 Abs1 A
Rechtssatz: Pflicht des Gerichts zur Berichterstattung an die vorgesetzte Behörde des StaF bei dessen trotz durchgeführten Verständigung vom Verhandlungstermin erfolgten Ausbleiben von der Hauptverhandlung (SSt 24/39; KH 2975; Lohsing-Serini S 391). Entscheidungstexte 11 Os 51/72 Entscheidungstext OGH 12.04.1972 11 Os 51/72 ... mehr lesen...
Norm: StaGeo §45 Abs1StaGeo §57 Abs1StPO §31 Abs1 AStPO §457
Rechtssatz: Die Abwesenheit des staatsanwaltschaftlichen Funktionärs von der Hauptverhandlung berechtigt das Gericht nicht zu einem Freispruch nach § 259 Z 1 StPO; das Gericht hat vielmehr in dringenden Fällen einen anderen geeigneten Mann zur Ausübung der staatsanwaltschaftlichen Verrichtungen zu bestellen. Entscheidungstexte 9 Os ... mehr lesen...