RS OGH 1958/6/12 9Os125/58, 13Os14/78

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Veröffentlicht am 12.06.1958
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Norm

StaGeo §45 Abs1
StaGeo §57 Abs1
StPO §31 Abs1 A
StPO §457

Rechtssatz

Die Abwesenheit des staatsanwaltschaftlichen Funktionärs von der Hauptverhandlung berechtigt das Gericht nicht zu einem Freispruch nach § 259 Z 1 StPO; das Gericht hat vielmehr in dringenden Fällen einen anderen geeigneten Mann zur Ausübung der staatsanwaltschaftlichen Verrichtungen zu bestellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0073016

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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