TE OGH 1999/4/7 13Os48/99 (13Os49/99, 13Os50/99)

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 07.04.1999
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Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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