Norm: StPO §290 Abs2StPO §293 Abs3StPO §359 Abs4
Rechtssatz: Das prozessuale Verschlechterungsverbot geht den materiellrechtlichen Bestimmungen über die Strafbemessung vor. Es betrifft nicht die Gesamtsanktionslast, sondern jede einzelne Unrechtsfolge - bei in Tagessätzen bemessenen Geldstrafen jeden der Bemessungsaspekte (Anzahl und Höhe der Tagessätze) -, den Ausspruch bedingter Nachsicht und die Dauer der Probezeit je für sich. Ohne Verletzu... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2
Rechtssatz: Eine - von der Staatsanwaltschaft (beziehungsweise von der Finanzstrafbehörde) unbekämpft gebliebene - Beschränkung des laut Anklagevorwurf inkriminierten Prozeßgegenstandes durch das in einem früheren Rechtsgang gefällte Urteil, bleibt wegen des Verschlimmerungsverbotes in einem nachfolgenden Rechtsgang bindend. Entscheidungstexte 12 Os 32/00 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2StPO §293 Abs3StPO §447
Rechtssatz: Auch im bezirksgerichtlichen Verfahren gilt gemäß § 447 zweiter Satz (§ 293 Abs 3) StPO das Verschlimmerungsverbot im zweiten Rechtsgang. Entscheidungstexte 14 Os 76/00 Entscheidungstext OGH 29.08.2000 14 Os 76/00 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Verschlechterungsverbot gilt auch für Nebenstrafen, und zwar unbeschadet dessen, ob die Hauptstrafe herabgesetzt wurde oder nicht. Entscheidungstexte 13 Os 194/95 Entscheidungstext OGH 06.03.1996 13 Os 194/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0100541... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StPO §290 Abs2StPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Verschlimmerungsverbot erstreckt sich auch auf (freiheitsbeschränkende) vorbeugende Maßnahmen. Entscheidungstexte 11 Os 89/94 Entscheidungstext OGH 27.07.1994 11 Os 89/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0090478 Doku... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Über den gemäß dem § 483 StPO gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft Krems/Donau auf Bestrafung des Bernhard F*** wegen des bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Vergehens (richtig: Verbrechens) der versuchten schweren Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung, hat der zuständige Einzelrichter des Kreisgerichtes Krems/Donau zu AZ 9 a E Vr 625/89 die Hauptverhandlung ... mehr lesen...
Gründe: Die Angeklagten Gerhard F*** (geboren am 9. März 1970), Harald W*** (geboren am 25. August 1972), Helmut W*** (geboren am 4. August 1971) und Karl U*** (geboren am 28. Jänner 1971) waren mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Jugendschöffengericht vom 12. Juni 1989, GZ 4 a Vr 200/89-37, im ersten Rechtsgang des Verbrechens des versuchten Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1 StGB (Punkt I./ des Urteilssatzes), Harald W*** überdies des Verbrechens des teils... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z11StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Eine Verletzung des Verschlimmerungsverbotes begründet Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11, dritter Fall, StPO. Entscheidungstexte 11 Os 73/90 Entscheidungstext OGH 12.09.1990 11 Os 73/90 14 Os 7/99 Entscheidungstext OGH 16.03.1999 14 Os 7/99 ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §40StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Verschlimmerungsverbot gilt auch dann, wenn im neuen Rechtsgang (erstmals) auf ein zwischen den beiden Rechtsgängen gefälltes Urteil gemäß §§ 31, 40 StGB Bedacht zu nehmen ist (vgl WK-StPO § 293 Rz 23). Entscheidungstexte 11 Os 73/90 Entscheidungstext OGH 12.09.1990 11 Os 73/90 ... mehr lesen...