Norm: MRK Art6 Abs1 II7MRK Art6 Abs1 II5a2StPO §35 Abs2 AStPO §285bStPO §285d
Rechtssatz: Die in der Äußerung des Angeklagten zur Stellungnahme der Generalprokuratur mit dem Hinweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in einem Verwaltungsverfahren (Fall Zumtobel gegen Österreich), in dem in der Regel keine öffentliche Verhandlung stattfindet, erhobene Forderung auf Anberaumung eines Gerichtstages ist nicht zielführen... mehr lesen...
Norm: StPO §35 Abs2 AStPO §285d
Rechtssatz: Die Stellungnahme der Generalprokuratur (§ 35 Abs 2 StPO), die nur die Erklärung enthält, daß sich die Nichtigkeitsbeschwerde zur Beschlußfassung nach § 285 d StPO eigne, ist im Hinblick auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Bulut gegen Österreich 59/1994/506/588), wonach bloß aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit deren Zustellung an die Verteidigung verlangt wird, ... mehr lesen...
Norm: StPO §285aStPO §285d
Rechtssatz: Der Umstand, daß ziffernmäßig
Gründe: des § 281 Abs 1 Z 9 lit a und Z 10 StPO geltend gemacht wurden, hindert keineswegs eine Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung; nur prozeßordnungsgemäß ausgeführte materiellrechtliche Rügen führen zur Anordnung eines Gerichtstages (Mayerhofer aaO § 285 a E 61). Entscheidungstexte 15 Os 22/97 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StPO §280StPO §285dStPO §467 Abs2
Rechtssatz: Wenngleich ein Vergreifen in der Bezeichnung des Rechtsmittels nicht schadet, kann in der Anmeldung einer Berufung die Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde nicht erblickt werden, wenn darin nicht - auch nur ansatzweise - vorgebracht wird, dass Nichtigkeitsgründe vorlägen. Entscheidungstexte 15 Os 142/95 Entscheidungstext OGH 12.10.... mehr lesen...
Norm: StPO §285cStPO §285d
Rechtssatz: Zustellung einer auf Erledigung im Gerichtstag abgestellten Stellungnahme der Generalprokuratur an den Rechtsmittelwerber (Verteidiger), dem eine binnen vierzehn Tagen zu erstattende schriftliche Äußerung anheimgestellt wird, im Hinblick auf eine in Betracht gezogene Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde schon in nichtöffentlicher Sitzung (Ausführung nur im Akt). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.Dezember 1946 geborene Johann W*** und die am 15. Februar 1950 geborene Gustavine W*** sind der falschen Beweisaussage vor Gericht - ersterer des Vergehens nach § 288 Abs. 1 StGB (1), letztere des Verbrechens nach § 288 Abs. 2 StGB (2) - schuldig erkannt worden. Darnach haben in dem Verfahren 4 Cg 63/86 des Kreisgerichts Steyr, und zwar Johann W*** am 8.Juli 1986 als Zeuge bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch ausgesagt, indem er behauptete, von einem... mehr lesen...
Norm: StPO §285dStPO §390a
Rechtssatz: Nur dann, wenn mit der Zurückweisung seiner Nichtigkeitsbeschwerde in nichtöffentlicher Sitzung das Verfahren gegen den betreffenden Angeklagten beendet ist, ist in dieser Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens abzusprechen. Entscheidungstexte 13 Os 14/88 Entscheidungstext OGH 03.03.1988 13 Os 14/88 ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte die am 20.Oktober 1949 geborene kaufmännische Angestellte Hermine A des Verbrechens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 2 StGB schuldig. Ihr liegt zur Last, daß sie am 28.Juni 1977 vor dem Schöffengericht in Salzburg zu Gunsten ihres wegen Diebstahls und dauernder Sachentziehung angeklagten damaligen Lebensgefährten Harald B unter Eid fälschlich behauptete, B habe in der Nacht zum 25. Februar 1977 die gemeinsame Wohnung nicht verlassen. Hin... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Februar 1939 geborene Tontechniker Norbert A des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe sowie gemäß dem § 369 StPO zur Bezahlung des Betrages von 5.000 S an den Privatbeteiligten Friedrich B verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen hatte sich der Angeklagte zwischen dem 24.August und dem 25.November 1976 als Filialleiter des Kaufmannes Friedrich B, welcher einen H... mehr lesen...
Norm: StPO §285dStPO §294 Abs4
Rechtssatz: Ein unzulässiges Rechtsmittel darf aus prozeßrechtssystematischen Gründen nicht gleich einen zulässigen Rechtsmittel behandelt werden. Entscheidungstexte 10 Os 159/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1979 10 Os 159/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0100181 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 19.Dezember 1941 geborene Gelegenheitsarbeiter Werner A des Verbrechens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und 2 Z. 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt, und nach § 129 StGB unter Bedachtnahme gemäß § 31 und 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 12.Juli 1978, AZ. 22 Vr 3789/77, zu einer Zusatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 18 Monaten verurteilt. Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z. 5 des ... mehr lesen...
Norm: StPO §285dStPO §390a
Rechtssatz: Wird die Nichtigkeitsbeschwerde in nichtöffentlicher Sitzung gemäß § 285 d StPO zurückgewiesen und die Entscheidung über die Berufung einem Gerichtstag vorbehalten, hat die gemäß § 285 d StPO ergangene Entscheidung einen Kostenersatzausspruch gemäß § 390 a StPO nicht zu enthalten. Entscheidungstexte 12 Os 203/77 Entscheidungstext OGH 02.02.1978... mehr lesen...