RS OGH 1988/10/18 15Os117/88

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Norm

StPO §285c
StPO §285d

Rechtssatz

Zustellung einer auf Erledigung im Gerichtstag abgestellten Stellungnahme der Generalprokuratur an den Rechtsmittelwerber (Verteidiger), dem eine binnen vierzehn Tagen zu erstattende schriftliche Äußerung anheimgestellt wird, im Hinblick auf eine in Betracht gezogene Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde schon in nichtöffentlicher Sitzung (Ausführung nur im Akt).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100151

Dokumentnummer

JJR_19881018_OGH0002_0150OS00117_8800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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