Norm: StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1StPO §316StPO §317 Abs2StPO §330 Abs2StPO §344StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Eine Fragenrüge, welche nicht darlegt, aus welchem Grund es entgegen dem Gesetzeswortlaut (§§ 317 Abs 2, 330 Abs 2 StPO) nicht zulässig gewesen sein soll, nur eine Hauptfrage nach schweren Raub ohne uneigentliche Zusatzfrage (§ 316 StPO) nach unqualifiziertem Raub zu stellen, orientiert sich nicht am Verfahrensrecht und kann bereits ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1StPO §316StPO §317 Abs2StPO §330 Abs2StPO §344StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Eine Fragenrüge, welche nicht darlegt, aus welchem Grund es entgegen dem Gesetzeswortlaut (§§ 317 Abs 2, 330 Abs 2 StPO) nicht zulässig gewesen sein soll, nur eine Hauptfrage nach schweren Raub ohne uneigentliche Zusatzfrage (§ 316 StPO) nach unqualifiziertem Raub zu stellen, orientiert sich nicht am Verfahrensrecht und kann bereits ... mehr lesen...