Norm: StGB §161 Abs1StPO §260StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Mit dem Einwand einer Urteilsnichtigkeit durch Verletzung der Bestimmung des § 260 Abs 2 StPO verkennt der Beschwerdeführer zum einen, dass nur das Fehlen eines der in den Punkten 1 bis 3 des § 260 Abs 1 StPO angeführten Aussprüche im Urteil mit Nichtigkeit bedroht ist (§ 260 Abs 1 Z 3 letzter Satz StPO), nicht aber eine Verletzung des § 260 Abs 2 StPO; zum anderen ist § 260 Abs 2 StPO ... mehr lesen...
Norm: StPO §260StPO §338StPO §341StPO §345 Abs1 Z3
Rechtssatz: Auch ein geschworenengerichtliches Strafurteil muß gemäß § 260 Z 1 und 2 StPO im Urteilsspruch die Beurteilung der Tat und deren Unterstellung unter das Gesetz wiedergeben. Entscheidungstexte 13 Os 3/94 Entscheidungstext OGH 02.03.1994 13 Os 3/94 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: StPO §260
Rechtssatz: Keine Nichtigkeit (Z 3) in Ansehung der Individualisierung der Deliktsobjekte, wenn es unmöglich war, die gestohlenen Werträger im Detail vollständig zu erfassen. Entscheidungstexte 12 Os 147/92 Entscheidungstext OGH 28.01.1993 12 Os 147/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden - neben weiteren Angeklagten - Heribert M***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (Punkt A/I des Urteilssatzes), der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG (Punkt C/I) und des versuchten gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 13, 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit.a FinStrG (Punkt E) sowie Adolf H***** der Finanzvergehen der Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 l... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Richard B***** des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 15, 146, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 26.November 1990 in Graz mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des getäuschten Gastwirtes Christian G***** unrechtmäßig zu bereichern, gewerbsmäßig den Genannten durch Täuschung über Tatsachen, nämlich Vortäuschen des ordnungsgemäßen Betreibens eines Geldspielautomaten (Automatenspiele) mit 5 ... mehr lesen...
Gründe: Im (mit Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 18.Mai 1989, GZ 12 Os 152/88-8 angeordneten) zweiten Rechtsgang wurden der ***** 1939 geborene Erich S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB sowie (erneut entgegen der Bestimmung des § 29 StGB auch) des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB und der ***** 1941 geborene Horst M***** d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Horn vom 9.März 1990, GZ U 101/89-9, wurde Karl N***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 3 (§ 81 Z 1) StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls (S 51) und der
Begründung: eines Beschlusses des Bezirksgerichtes Horn vom 27. April 1990 (S 73) sowie der vom Obersten Gerichtshof gemäß § 285 f StPO eingeholten Stellungnahmen des Richters und des Schriftführers des Bezirksgeri... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.September 1944 geborene Helmut P*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma R*** GesmbH in den Jahren 1987 und 1988 in Schiedlberg unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht für das Veranlagungsjahr 1987 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in der Höhe von 5,368.805 S bewirkt, indem er im Zusa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde neben anderen Angeklagten der am 16.April 1952 geborene Stefan L*** des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs 1 und Abs 3 Z 3 SGG und § 15 StGB (I/A/2 und I/B/4), des Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG (III/D), des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB (IV) und des Vergehens der Unterdrückung eines Beweismittels nach § 295 StGB (V) schuldig erkannt und gemäß § 12 Abs 1 (gemeint: Abs 3 - vgl US 10) SGG unter ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Juli 1924 geborene Gendarmeriegeneral i.R. Rudolf S*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit b FinstrG schuldig erkannt. Darnach hat er im Zeitraum vom 1.Jänner 1982 bis 31. Dezember 1986 in Innsbruck als geschäftsführender Präsident des Fußballvereines FC Swarovski Tirol-Innsbruck, vormals Sparkasse Swarovski Innsbruck, Spielgemeinschaft FC Wacker Insbruck-WSG Swarovski Wattens, dadurch, daß über sei... mehr lesen...