Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch (verfehlt auch von der rechtlichen Kategorie; vgl Lendl, WK-StPO § 259 Rz 1) enthält, wurde Özay C***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 20. August 2009 in M***** Edin B***** mit Gewalt gegen seine Person, indem er diesem einen Faustschlag und einen Fußtritt versetzte, 210 Euro und eine unbekannte Menge Somnubene-Tabletten mit dem Vorsatz wegg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bertram E***** mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt (1/a und b sowie 2). Danach hat er im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Salzburg-Stadt vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht Abgaben verkürzt, nämlich (1) als Geschäftsführer der P***** F***** C***** GmbH durch Abgabe einer unrichtigen Körperschaftsteuererklärung und durch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, im Umfang der Schuldsprüche in Rechtskraft erwachsenen und einen - verfehlt in Beschlussform ergangenen - Vorbehalt selbständiger Verfolgung gemäß § 263 Abs 2 StPO enthaltenden Urteil wurde Johann U***** des Verbrechens des (teils vollendeten, teils versuchten) gewerbsmäßigen und schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall, 15 StGB, teilweise als Beteiligter nach § 12 dritte Alternative StGB (A./ und B./) und des Vergehens de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Josef E***** und Ekrem H***** (richtig: jeweils mehrerer) Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (A/I und B/I) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG (A/II und B/II), Ekrem H***** überdies mehrerer Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach §§ 44 Abs 1 lit a, 11 dritter Fall FinStrG (B/III) schuldig erkannt. Danach haben in Wien im ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Rudolf H***** und Dragan Z***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach (§ 12 zweiter Fall) § 302 Abs 1 StGB, letzterer auch des Vergehens der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 3 StGB schuldig erkannt. Danach haben I. Rudolf H***** am 5. Dezember 2008 in Wolfpassing als zur Erstellung von Prüfgutachten nach § 57a KFG beliehener Unternehmer, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, den Bund in seinem Recht auf pflich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden - Urteil wurde Michael R***** der Vergehen des unbefugten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 erster, zweiter (erg:) und achter Fall, Abs 2 SMG (I./), „des Verbrechens" des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG (II./1./ und II./2./), der Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (1./ und 2./) und der Vergehen der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alfred T***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Demnach hat er am 16. September 2008 in Parndorf „Patricia W***** am Körper misshandelt, indem er sie in den ‚Schwitzkasten' nahm und hin und her schüttelte, wodurch er sie fahrlässig am Körper verletzte, nämlich ihr eine blutende Wunde im Bereich des rechten Ohres durch Herausreißen des Ohrringes zufügte". Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Michael V***** im zweiten Rechtsgang des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 erster, dritter und vierter Fall StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB angeordnet. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er in der Nacht auf den 23. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz M***** (richtig:) mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I), des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II) und (richtig:) mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (III) schuldig erkannt. Danach hat er im Winter 2007/2008 in L***** I. in „etwa zehn Angriffen" mit der am 10. Dezember 1997 geborenen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen (Teil-)Freispruch enthält, wurde Erik K***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB (I.) und der Vergehen des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 153c Abs 1 und Abs 2 StGB (III.) schuldig erkannt. Danach hat er „in Graz, Linz und Wien I. am 24. Juli 2004 einen Bestandteil seines Vermögens, nämlich „,einen Bargeldbetrag in Höhe von 72.000 Eur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuld- und Freisprüche der Mitangeklagten Dobrisav D***** und Veselin V***** enthaltenden Urteil wurde Momcilo J***** der Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren und durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 (richtig:) dritter und vierter Fall, 15 StGB (A/I) und des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall, 15 StGB (B) sowie „der Verbrechen der Verleumd... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Abs1 GStPO §34 Abs2 AStPO §259 Z3StPO §260StPO §281 Abs1 Z7StPO §281 Abs1 Z8 DStPO §281 Abs1 Z9StPO §268 Abs2 Z3
Rechtssatz: Einer Tat für schuldig befunden oder von der Anklage freigesprochen zu werden, ist von der StPO als kontradiktorisches Gegensatzpaar angelegt; eine dritte Möglichkeit soll für Endurteile logisch ausscheiden. Schuld- und Freispruch beziehen sich demnach nicht auf die rechtliche Kategorie (strafbare Handlung)... mehr lesen...
Norm: StGB §28 AStPO §149c Abs3StPO §260
Rechtssatz: Die Wortfolge "strafbare Handlungen" im zweiten Satz des § 149c Abs 3 StPO spricht nicht eine normative Kategorie, sondern ihre konkrete Begehung an, also die diesen strafbaren Handlungen subsumierbaren Taten, weil Gegenstand der Beweisführung (auch durch Überwachen der Telekommunikation) stets nur die "Tat" als historisches Ereignis sein kann, die daraufhin zu untersuchen ist, ob sie der bes... mehr lesen...