Entscheidungen zu § 228 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2023/3/22 13Os1/23f

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Rechtssatz | OGH | 22.03.2023

RS OGH 2013/8/21 15Os84/13m, 15Os95/07w, 15Os7/16t, 12Os34/18v, 14Os117/20t, 13Os13/22v

Norm: StPO §228 Abs1
Rechtssatz: Öffentlichkeit der Hauptverhandlung bedeutet, dass es jedermann, freilich im Rahmen der technischen Möglichkeiten, erlaubt ist, einer Verhandlung beizuwohnen. In diesem Sinn fordert der Begriff der Öffentlichkeit aber nicht, dass der Zutritt zur Hauptverhandlung schlechthin allen interessierten Personen nach ihrem Belieben und ohne Begrenzung möglich ist. Es sind stets die Beschränkungen des Zutritts gestattet, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.08.2013

RS OGH 2007/3/27 11Os81/06f, 14Os69/07i, 15Os1/13f, 14Os98/16t

Norm: StPO §228 Abs1StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der Grundsatz der Öffentlichkeit bedeutet nicht, dass dem Publikum Beteiligung an der Beweisaufnahme zuerkannt wird. Das Gericht ist weder verhalten, Schriftstücke den die Öffentlichkeit repräsentierenden Anwesenden zur Einsicht vorzulegen oder sie auch nur wortwörtlich zu verlesen, wenn sich die Parteien mit einem Kurzreferat des Inhaltes durch den Vorsitzenden begnügen, noch hat es dafür Sorge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.03.2007

TE OGH 1989/10/11 14Os99/89

Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurde der am 27. Oktober 1958 geborene Malergeselle Josef K*** (I.) des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB, (II.) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und (III.) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er I. am 20.September 1987 zwischen Pertisau und Maurach außer dem Fall der Notzucht die Marianne W*** mit Gewalt, indem er sich in seinem PKW auf sie... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.10.1989

RS OGH 1989/10/11 14Os99/89

Norm: StPO §228 Abs1StPO §229
Rechtssatz: Nichtigkeit liegt nach § 228 Abs 1 StPO nur dann vor, wenn die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung sachlich ungerechtfertigt ausgeschlossen wird, nicht aber, wenn kein Ausschluß erfolgt oder wenn die Fällung des Ausschlußerkenntnisses die Formvorschriften des § 229 StPO nicht eingehalten werden. Entscheidungstexte 14 Os 99/89 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1989

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