Entscheidungen zu § 205 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2020/7/21 14Os29/20a, 14Os54/20b

Norm: StPO §1 Abs2StPO §193 Abs2StPO §195 Abs3StPO §195 Abs1StPO §205
Rechtssatz: Während der Beginn eines Strafverfahrens keines (förmlichen) Einleitungsaktes durch die Staatsanwaltschaft bedarf, vielmehr wie die prozessuale Stellung einer Person materiell zu prüfen ist, benötigt nicht nur die Beendigung eines Strafverfahrens sondern auch jede nochmalige Führung desselben nach der Beendigung entweder einer den Strafverfolgungswillen unmissvers... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.07.2020

RS OGH 2018/8/3 14Os77/18g

Norm: StPO §203 Abs4StPO §205
Rechtssatz: Nach einer nachträglichen Fortsetzung des Strafverfahrens gemäß § 205 StPO ist eine auf § 203 Abs 4 StPO gestützte Verfahrenseinstellung unzulässig. Entscheidungstexte 14 Os 77/18g Entscheidungstext OGH 03.08.2018 14 Os 77/18g Beisatz: Erfolgte mittlerweile eine rechtskräftige Verurteilung, verstößt der Beschluss auf endgültige Verfahrense... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.08.2018

TE OGH 1986/1/16 13Os192/85

Gründe: Harald S***, Rudolf und Herbert M*** sowie Wolfgang S*** wurden des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB. (I bis III), Harald S*** und Rudolf M*** weiters des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB. (V), letzterer auch in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB. (IV und VI) schuldig erkannt. Darnach haben Harald S***, Herbert und Rudolf M*** sowohl im November (I), als auch im Dezember 1982 (II), Rudolf M*** überdies im Februar 1983 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.01.1986

RS OGH 1986/1/16 13Os192/85

Norm: StPO §205StPO §248 Abs2
Rechtssatz: Das Gericht kann im Rahmen der ihm obliegenden freien Beweiswürdigung eine Konfrontation des nach Abtreten des Angeklagten aus dem Sitzungssaal gemäß § 250 StPO zeugenschaftlich vernommenen Tatopfers (eines Sittlichkeitsdelikts) mit dem Angeklagten ablehnen, wenn es eine Gegenüberstellung zur Aufklärung der Sache nicht für notwendig hält (und sowohl den Angeklagten als auch der Zeugin die jeweils anders... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1986

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

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