Gründe: Andrzej S***** wurde mit Urteil des Landesgerichts Salzburg als Schöffengericht vom 21. September 2009, GZ 37 Hv 42/09t-214, im zweiten Rechtsgang erneut des Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 erster und zweiter Fall und Z 3, 130 dritter und vierter Fall StGB (I), des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 erster Fall StGB (II) sowie des Verbrechens der Verleumdung nac... mehr lesen...
Gründe: Angela L***** liegen nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 30. März 2010 zu I./ das Verbrechen des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 148 zweiter Fall, 15 StGB, zu II./ das Verbrechen des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB, zu III./ das Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 StGB, zu IV./ die Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB und zu V./ die ... mehr lesen...
Gründe: Georgi G***** befand sich vom 23. August 2008 bis zum 29. November 2009 (und seit dem 15. Jänner 2010 wieder) zum Verfahren AZ 28 Hv 118/09k des Landesgerichts Innsbruck aus den Haftgründen der Flucht- und der Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Z 1 und 3 lit a und b StPO (erstmals) in Untersuchungshaft. Mit (nicht rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 29. September 2009 wurde Georgi G***** im zweiten Rechtsgang dieses Verfahrens (vgl zur Aufhebung des im ... mehr lesen...
Gründe: Der armenische Staatsangehörige Arman K***** ist nach dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses des Oberlandesgerichts Wien dringend verdächtig die Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB begangen zu haben, weil er am 16. November 2008 in Wien Lukasz B***** und Alexander W***** mit dem Tod, einer Verstümmelung und einer auffallenden Verunstaltung gefährlich bedroht habe, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, indem er ein Springmesser vor ihrem Ge... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs1StPO §173 Abs4 BStPO §180 Abs4StPO §193 Abs5
Rechtssatz: 1. Während einer nach § 180 Abs 4 StPO vollzogenen Haft kommen zwar Enthaftungsantrag und Beschwerde gegen die Fortsetzung der Untersuchungshaft, nicht aber eine Grundrechtsbeschwerde in Betracht, weil die Untersuchungshaft für die Dauer eines solchen Vollzuges ihre Wirksamkeit (Effektivität) verliert. 2. Eine Grundrechtsbeschwerde kommt gegen eine gemäß § 180 Abs 4 StPO... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1MRK Art5 Abs4 IV4bMRK Art5 Abs4 IV4cPersFrschG Art6 Abs1StPO §193 Abs5
Rechtssatz: Die im (Art 5 Abs 4 MRK, der das Recht auf ehetunliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Haft garantiert, wobei es im wesentlichen auf die Zügigkeit des Verfahrens ankommt, innerstaatlich präzisierenden und ergänzenden) Art 6 Abs 1 PersFrschG verfassungsrechtlich verankerte Frist von einer Woche gilt nur für die erstmalige Überprüfung der... mehr lesen...
Norm: StPO §181 Abs6StPO §193 Abs2StPO §193 Abs5
Rechtssatz: Ein sachlich die Verdachtslage regelmäßig qualifizierendes Unzuständigkeitsurteil perpetuiert trotz allfälliger Einleitung eines - auf über den bisherigen Anklagevorwurf hinausgehende Umstände beschränkten - Ermittlungsverfahrens den Wegfall der Wirksamkeit der Befristung des zuletzt ergangenen Beschlusses auf Verhängung oder Fortsetzung der Untersuchungshaft ab Beginn der Hauptverhan... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1StPO §193 Abs5
Rechtssatz: Eine mißbräuchliche, dem Sinn des Gesetzes widersprechende Anwendung der Bestimmung des § 193 Abs 5 StPO, die davon ausgeht, daß Hauptverhandlungen nicht nur zum Schein zwecks Umgehung der Haftfristen anberaumt werden, kann als Grundrechtsverletzung im Sinne des § 2 Abs 1 GRBG angesehen werden. Ein solcher Mißbrauch ist jedoch hier nicht gegeben, weil durch den Hauptverhandlungstermin dem Angeklagten... mehr lesen...
Gründe: I. Aus den Akten AZ 1 b Vr 7436/85 (früher: 1 b Vr 13.855/84) des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Staatsanwaltschaft Wien erhob gegen den am 22. Februar 1965 geborenen Herbert A, den am 8. Februar 1960 geborenen Andreas B sowie gegen einen weiteren Beschuldigten Anklage wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z... mehr lesen...
Norm: StPO §193 Abs4StPO §193 Abs5
Rechtssatz: Bei beschlossener Rückleitung lebt die Haftbefristung ausnahmslos wieder auf. Keine Differenzierung nach Umfang der Untersuchungshandlungen und Beeinträchtigung des Anklagevorwurfes. Entscheidungstexte 10 Os 98/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 10 Os 98/85 Veröff: SSt 56/65 = EvBl 1986/65 S 220 = RZ 1986/8 S 13 ... mehr lesen...
Norm: StPO §178StPO §193 Abs5StPO §276StPO §276a
Rechtssatz: Gemäß § 193 Abs 5 StPO entfällt die zeitliche Beschränkung einer dort beschriebenen Untersuchungshaft mit dem Beginn der Hauptverhandlung endgültig und zwar auch dann, wenn die Hauptverhandlung vertagt wird - selbst wenn sie sodann gemäß § 276 a StPO neu durchzuführen ist - oder wenn die Sache durch das Rechtsmittelgericht an die erste Instanz zurückverwiesen wird - und sei es auch na... mehr lesen...