RS OGH 1997/12/4 12Os156/97, 15Os120/98, 14Os131/02, 14Os74/15m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.1997
beobachten
merken

Norm

StPO §181 Abs6
StPO §193 Abs2
StPO §193 Abs5

Rechtssatz

Ein sachlich die Verdachtslage regelmäßig qualifizierendes Unzuständigkeitsurteil perpetuiert trotz allfälliger Einleitung eines - auf über den bisherigen Anklagevorwurf hinausgehende Umstände beschränkten - Ermittlungsverfahrens den Wegfall der Wirksamkeit der Befristung des zuletzt ergangenen Beschlusses auf Verhängung oder Fortsetzung der Untersuchungshaft ab Beginn der Hauptverhandlung und den Entfall der von Amts wegen durchzuführenden Haftverhandlungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109169

Im RIS seit

03.01.1998

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten