Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Beschwerde des (indessen bereits rechtskräftig verurteilten) Karl Günter G*** gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 10.Oktober 1989, AZ 8 Bs 415/89 (GZ 36 Vr 1508/89-70 des Landesgerichtes Innsbruck), womit seiner Haftbeschwerde nicht Folge gegeben wurde, war als unzulässig zurückzuweisen, weil gegen Beschlüsse des Gerichtshofes zweiter Instanz als Beschwerdegericht in Strafsachen vorliegend ein weit... mehr lesen...
Norm: StPO §15 StPO §16 A StPO § 15 heute StPO § 15 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 15 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993 StPO § 15 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Innsbruck die Beschwerde des Subsidiaranklägers Martin B*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. August 1989, GZ 32 a Ns 78/89-3, mit welchem sein Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung zurückgewiesen worden war, gemäß § 49 Abs. 2 Z 2 StPO als unzulässig zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Innsbruck die Beschwerde des Subsidiaranklägers Martin B**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes Klagenfurt wurde der Antrag des Privatanklägers Dkfm. Peter W*** auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Staatsanwalt Dr. Dietmar P*** wegen der Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB, der Beleidigung nach § 115 Abs. 1 StGB und der Kreditschädigung nach § 152 StGB sowie auf Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 37 MedienG abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde des Privatank... mehr lesen...
Begründung: Der Anzeiger und Privatbeteiligte Martin B*** brachte vor, daß eine unbekannte Person am 28.Juni 1989 mit der Seegras-Mähmaschine mit dem Kennzeichen V 13 durch sein Fischereigebiet am Bodensee gefahren sei, um dort Seegras zu mähen. Dies stelle einen schweren Eingriff in seine Fischereirechte dar und er begehre die Einleitung der Voruntersuchung wegen des Verdachtes in Richtung §§ 137, 138 StGB. Die Ratskammer des Landesgerichtes Feldkirch gab mit Beschluß vom 19.S... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Linz einer Beschwerde des Strafgefangenen Werner T*** gegen einen Beschluß des Landesgerichts Linz (womit ein von ihm gestellter Strafunterbrechungsantrag abgewiesen worden war) keine Folge. Rechtliche Beurteilung Die von ihm (u.a.) gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Linz erhobene Beschwerde war als unzulässig zurückzuweisen, weil die Strafprozeßordnung gegen Beschwerdeentschei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Innsbruck der Beschwerde des Strafgefangenen Siegfried Z*** gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Vollzugsgericht vom 20. Juli 1989, GZ 20 BE 390/89-7, mit welchem eine bedingte Entlassung gemäß dem § 46 Abs. 2 StGB abgelehnt worden war, keine Folge. Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Innsbruck der Beschwerde des Strafgefangenen Siegfried Z*** gegen den Beschluß des Landesgeric... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Graz die Beschwerden des Franz S*** sowie der Marianne H*** und der Maria H*** gegen einen Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Graz als unzulässig zurückgewiesen. Letzteres hatte über einen die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Johann B*** wegen §§ 8, 166 StG 1945 ablehnenden Beschluß des Bezirksgerichts Leibnitz bestätigend entschieden. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Graz ... mehr lesen...
Norm: StPO §16 A StPO § 16 heute StPO § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 16 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 StPO § 16 gültig von 01.01.1994 bis 28.02.1997 ... mehr lesen...
Gründe: Der Präsident des Kreisgerichtes Wels gab mit Beschluß vom 30. August 1989, Jv 1365-17a/89 und 1413-17a/89, Ablehnungsanträgen des Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen den Richter Dr. Anton S*** sowie die übrigen Mitglieder der Ratskammer des Kreisgerichts Wels (die am 21. Juli 1989 im konkreten Fall bestehend aus dem Kreisgerichtsvizepräsident Dr. G*** als Vorsitzenden und Mag. L*** sowie Dr. H*** als Beisitzer Beschluß faßte) sowie gegen den "Schöffengerichtshof des Kreisgeric... mehr lesen...
Gründe: Christian G*** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 22.Mai 1989, GZ 36 Vr 663/89-8, zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 200 S, im Fall der Uneinbringlichkeit 120 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Mit Beschluß vom 14.Juli 1989, (ON 11) wurde dem Verurteilten die Bezahlung der Geldstrafe in acht Monatsraten zu je 6.000 S, beginnend mit 1.August 1989 bei Terminsverlust im Fall des Verzuges mit mindestens zwei Raten bewilligt und das Mehrbegehren (20... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Beschwerde des Verurteilten Franz S*** gegen die den (seinen Antrag auf Wiederaufnahme abweisenden) Beschluß des Kreisgerichtes Wels (ON 296) bestätigende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz (ON 301) war als unzulässig zurückzuweisen, weil gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe zweiter Instanz als Beschwerdegerichte in Strafsachen vorliegend ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof in den Prozeßgesetzen nicht... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In der oben bezeichneten Strafsache hat das Bezirksgericht Leibnitz mit Beschluß vom 2.März 1989, GZ U 1049/65-27, die von Franz S***, Maria H*** und Marianne H*** beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt. Der dagegen erhobenen Beschwerde der Genannten gab das Landesgericht für Strafsachen Graz mit Beschluß vom 19.April 1989, AZ 1 c Bl 43/89, nicht Folge. Gegen diese Entscheidung haben Franz S***, Maria H*** und M... mehr lesen...
Norm: StPO §15 StPO §16 A StPO § 15 heute StPO § 15 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 15 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993 StPO § 15 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Linz wies mit dem angefochtenen Beschluß eine Beschwerde des Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen die Verweigerung der Einsicht in den Akt Jv 147-17a/85 zurück. Dagegen richtet sich die - als "Nichtigkeitsbeschwerde" bezeichnete - Beschwerde des Dipl.Ing. Wilhelm P***. Rechtliche Beurteilung Sie ist indes unzulässig, weil gegen Beschwerdeentscheidungen der Gerichtshöfe zweiter Instanz ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 3.August 1989, AZ 9 Bs 188/89 (= ON 15 in U 273/86 des Bezirksgerichtes Leibnitz), hat das Oberlandesgericht Graz die (als "Berufung" bezeichnete) Beschwerde von Franz S***, Marianne H*** und Maria H*** gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Beschwerdegericht vom 6. April 1989, AZ 1 b Bl 48/89 (= ON 9 im angeführten Akt des Bezirksgerichtes Leibnitz), das wiederum seinerseits bereits eine Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Wie den Beschwerdeführern in anderem Zusammenhang bereits mehrfach eröffnet wurde (vgl. 11 Os 48/89, 12 Os 40/89, 12 Os 61/89, 14 Os 97/89 u.v.a.), ist gegen Beschwerdeentscheidungen der Gerichtshöfe zweiter Instanz - abgesehen von hier nicht aktuellen Ausnahmen - ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof nicht vorgesehen. Wie den Beschwerdeführern in anderem Zusammenhang bereits mehrfach eröffnet wurde vergleiche... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Linz sprach aufgrund einer Beschwerde des Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen Vorgänge in den Verfahren Jv 918-17a/89, Jv 929-33a/89 und Jv 974-17a/89 des Präsidenten des Kreisgerichtes Wels aus, für aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach § 15 StPO bestehe kein Anlaß. Das Oberlandesgericht Linz sprach aufgrund einer Beschwerde des Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen Vorgänge in den Verfahren Jv 918-17a/89, Jv 929-33a/89 und Jv 974-17a/89 des Präsidenten des Kreisge... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Linz wies mit dem angefochtenen Beschluß die Beschwerde des Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen den Beschluß des Präsidenten des Kreisgerichtes Wels vom 23.Mai 1989, Jv 918-17a/89, mit dem einem Antrag, dem Richter des Kreisgerichtes Wels Dr. Anton S*** die Strafsache 16 Vr 1566/85 wegen Befangenheit bzw Ausgeschlossenheit abzunehmen, nicht Folge gegeben wurde, gemäß § 74 Abs. 3 StPO als unzulässig zurück. Das Oberlandesgericht Linz wies mit dem angefocht... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 8.Juni 1989, GZ 12 Os 61/89-5, wies der Oberste Gerichtshof eine Beschwerde der nunmehrigen Einschreiter als unzulässig zurück. Rechtliche Beurteilung Ebenso mußte mit den dagegen erhobenen, neuerlich (teilweise als "Berufung" bezeichneten) Beschwerden verfahren werden, weil, wie bereits in der angefochtenen Entscheidung dargetan wurde, gegen Beschlüsse des Obersten Gerichtshofs kein weiteres Rechtsmittel zulässig ist. ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Franz S***, der Marianne H*** und der Maria H*** gegen einen Beschluß des Landesgerichtes St. Pölten (womit ein Wiederaufnahmeantrag der Genannten abgelehnt worden war), nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene, als "Berufung" bezeichnete Beschwerde war als unzulässig zurückzuweisen, weil die Strafprozeßordnung gegen Beschwerdeentscheidungen ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 18.Mai 1989, AZ 9 Bs 164/89 (= ON 7 in 17 Vr 2638/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz), hat das Oberlandesgericht Graz die (als "Berufung" bezeichnete) Beschwerde der Privatbeteiligten Franz S*** sowie Marianne und Maria H*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 31.März 1989, GZ 17 Vr 2638/88-4, mit welchem deren Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung (nach § 48 Z 1 StPO) abgewiesen wurde, als unzuläs... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die vom Verurteilten Alois P*** gegen die oben bezeichnete Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz eingebrachte, als "Rekurs" bezeichnete Beschwerde war als unzulässig zurückzuweisen, weil gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe zweiter Instanz als Beschwerdegerichte in Strafsachen vorliegend ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof in den Prozeßgesetzen nicht vorgesehen ist. Europ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29.März 1989 hatte die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien das oben genannte Strafverfahren gemäß § 486 Abs. 3 StPO aus dem Grunde des § 485 Abs. 1 Z 6 StPO eingestellt. Mit Beschluß vom 29.März 1989 hatte die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien das oben genannte Strafverfahren gemäß Paragraph 486, Absatz 3, StPO aus dem Grunde des Paragraph 485, Absatz eins, Ziffer 6, StPO eingestellt. Der dagegen erhobenen Beschwe... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 2.Mai 1989 hat das Landesgericht Innsbruck als Vollzugsgericht die bedingte Entlassung des Walter K*** aus der Freiheitsstrafe gemäß § 46 Abs. 2 StGB abgelehnt. Mit Beschluß vom 2.Mai 1989 hat das Landesgericht Innsbruck als Vollzugsgericht die bedingte Entlassung des Walter K*** aus der Freiheitsstrafe gemäß Paragraph 46, Absatz 2, StGB abgelehnt. Der dagegen erhobenen Beschwerde des Strafgefangenen hat das Oberlandesgericht Innsbruck mit Beschluß... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde des Verurteilten Walter B*** gegen einen Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, womit ein (neuerlicher) Wiederaufnahmsantrag des Genannten abgelehnt worden war, keine Folge. Rechtliche Beurteilung Die von ihm dagegen erhobene "Nichtigkeits- und Aufsichtsbeschwerde" war als unzulässig zurückzuweisen, weil das Gesetz (vgl. § 357 Abs. 3 StPO) eine Beschwerde ... mehr lesen...
Norm: OGHGeo §60 Abs7 StPO §16 A StPO § 16 heute StPO § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 16 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 StPO § 16 gültig von 01.01.1994 bis ... mehr lesen...
Gründe: Das Kreisgericht Korneuburg hat mit Beschluß vom 22.Feber 1989, GZ 10 Vr 949/82-1145, den Antrag des Verurteilten Dr. Friedrich Wilhelm K*** auf vorläufige Entlassung aus der Strafhaft bis zur Entscheidung über eine bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte anhängige Beschwerde zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluß erhob der Verurteilte Beschwerde, wobei er zugleich beantragte, ihm vor der Entscheidung Gelegenheit für eine Äußerung zur Stellungnahme der Obersta... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 25.März 1988 hat die Ratskammer des Landesgerichts für Strafsachen Wien einen Antrag des Gerhard R*** auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr. N. S*** u. a. wegen § 302 StGB. und anderer strafbarer Handlungen nicht Folge gegeben und seinen Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gegen "bestimmte Personen wegen bestimmter Delikte" zurückgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde des Subsidiarantragstellers hat das Oberlandesgericht Wien mit Besc... mehr lesen...
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
Mit dem aus dem
Spruch: ersichtlichen Beschluß gab das Oberlandesgericht Linz einer Beschwerde des Erich N*** gegen einen Beschluß des Landesgerichtes Linz (womit die bedingte Entlassung des Genannten abgelehnt worden war) keine Folge. Die von ihm dagegen erhobene Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen Beschwerdeentscheidungen kein weiteres ordentliches Rechtsmittel zulässig ist (Mayerhofer-Rieder2, § 15 StPO ENr. 11). D... mehr lesen...