Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Mustafa U***** der Verbrechen des Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 3. April 2009 in Wien andere zu töten versucht, und zwar 1./ Serap U*****, indem er zwei gezielte Schüsse auf sie abgab, wodurch sie Verletzungen im linken Schulterbereich und der linken Oberschenkel- und Gesäßbackenregion erlitt; 2./ Fabian R*****, indem er einen gezielten Schuss auf ihn abgab, wod... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Manfred K***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I./) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (II./) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (III./) schuldig erkannt. Danach hat Manfred K****... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §152 Abs5StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 152 Abs 1 Z 1 StPO kann aufgrund der Relativität des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO (Abs 3 dieser Gesetzesstelle) dann nicht erfolgreich geltend gemacht werden, wenn der Zeuge die gemäß § 152 Abs 5 StPO nichtigen Depositionen im Anschluss an die nachgetragene Belehrung und Verzichtserklärung wiederholt oder aufrecht hält. ... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs5StPO §281 Abs1 Z3StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Verzichtet ein Zeuge nach inhaltlich verfehlter Belehrung darüber auf sein Entschlagungsrecht, so ist ein solcher Verzicht unwirksam. Kommt in der - wenngleich unrichtigen - Belehrung die Anerkennung des Entschlagungsrechtes zum Ausdruck, ist der Verzicht allerdings wirksam, wenn der Zeuge ohnehin vollständig über sein Recht informiert war. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs5StPO §159
Rechtssatz: Die Gültigkeit der Erklärung eines Zeugen, von seinem Entschlagungsrecht in der Hauptverhandlung Gebrauch machen zu wollen, ist von einer richterlichen Belehrung über ein Entschlagungsrecht gänzlich unabhängig, wenn nur das Entschlagungsrecht besteht. Indem das Entschlagungsrecht gerichtlicher Überprüfung unterliegt, kommt dessen Anerkennung zwar regelmäßig in der Belehrung des Zeugen darüber (§ 152 Abs... mehr lesen...