Entscheidungen zu § 140 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2002/1/29 14Os172/01

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Entscheidung | OGH | 29.01.2002

RS OGH 2002/1/29 14os172/01

Norm: StPO §139StPO §140StPO §141
Rechtssatz: Abgesehen von der sich allgemein auch auf Beschlüsse erstreckenden Pflicht des Gerichtes zur ausreichenden
Begründung: ergeben sich aus §§ 139f StPO spezielle Begründungserfordernisse für den richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl. Zu diesen gehört auch, dass sich erkennbar ergibt, welche Gegenstände man in der zu durchsuchenden Wohnung zu finden erhofft, von denen erwartet werden kann, dass sie für d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2002

RS OGH 1999/9/27 Ds9/99

Norm: RDG §57 Abs1RDG §101 Abs1StPO §96StPO §140
Rechtssatz: Ein Untersuchungsrichter, der im Zuge einer gerichtlichen Voruntersuchung (§ 96 StPO) sich nicht vergewissert, ob die von ihm angeordneten Untersuchungsmaßnahmen (hier: Gendarmerieerhebungen, Begutachtung durch Sachverständige) durchgeführt werden und den Akt monatelang kalendiert, überdies einen Hausdurchsuchungsbefehl postalisch an die Beschuldigten zustellt, ohne die für die Durchf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.1999

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

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