Norm: StPO §125StPO §126 AStPO §134StPO §249 Abs3StPO §273StPO §276StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Einen Sachverständigen bei seiner Befragung mit einer wissenschaftlich fundierten Lehrmeinung zu konfrontieren, aus der Zweifel an den von ihm gezogenen Schlüssen entstehen sollen (vgl § 134 StPO), ist keineswegs unzulässig oder unangemessen im Sinn des § 249 Abs 2 StPO. Der Fragesteller kann dazu sogar die Hilfe eines sogenannten Privatsachverstä... mehr lesen...
Norm: StPO §125StPO §126 AStPO §127 Abs3StPO §281 Abs1 Z5a
Rechtssatz: Widersprüche zwischen den Gutachten zweier Sachverständiger sind zunächst durch deren nochmalige Vernehmung zu beseitigen. Ein drittes Gutachten aus demselben Fachgebiet ist erst nach erfolglos gebliebenem Verbesserungsversuch einzuholen. Entscheidungstexte 12 Os 134/04 Entscheidungstext OGH 23.06.2005 12 Os 134/0... mehr lesen...