Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2019/4/10 9Bs69/19i

Norm: StPO §12 Abs1StPO §169 Abs1a
Rechtssatz: Die Veröffentlichung des Vor- und Familiennamens des in Untersuchungshaft angehaltenen Beschuldigten ist in §169 Abs 1a StPO nicht vorgesehen. Eine entsprechende Anordnung der Staatsanwaltschaft verletzt das subjektive Recht des Beschuldigten in den Bestimmungen der §§ 12 Abs 1 zweiter Satz, 169 Abs 1a StPO auf nichtöffentliche Führung des Ermittlungsverfahrens. Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.04.2019

RS OGH 2013/4/17 Ds2/13

Norm: MRK Art10StPO §12 Abs1
Rechtssatz: Dass das Ermittlungsverfahren nach § 12 Abs 1 zweiter Satz StPO „nicht öffentlich“ ist, bedeutet keineswegs, dass es „geheim“ abzulaufen hätte. Die Öffentlichkeit mag durchaus gerechtfertigtes Interesse daran haben, zu erfahren, wie weit maßgebliche Vertreter des Rechtsstaates dessen Regeln in eigener Sache zu akzeptieren bereit sind, ohne eine gegenüber anderen Menschen abweichende Behandlung durch Geri... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.04.2013

RS OGH 1993/12/16 15Os167/93

Norm: ARHG §55StPO §12 Abs1StPO §13 Abs3
Rechtssatz: Da die Tätigkeit des Bezirksgerichtes im Rahmen der ihm durch § 55 Abs 1 erster Fall ARHG zugewiesenen Tätigkeit nicht der Aufsicht der Ratskammer gemäß § 12 Abs 1 StPO aF unterlag, wäre zur Entscheidung über die Beschwerden gegen bezirksgerichtliche Beschlüsse der Drei-Richter-Senat (§ 13 Abs 3 StPO) berufen gewesen. Entscheidungstexte 15 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1993

RS OGH 1975/12/10 9Nds104/75

Norm: StPO §12 Abs1
Rechtssatz: Prüfungsbefugnis der Ratskammer betreffend Zweckmäßigkeit jetzt auch bei Vorerhebungen. Entscheidungstexte 9 Nds 104/75 Entscheidungstext OGH 10.12.1975 9 Nds 104/75 Veröff: JBl 1976,325 (Anmerkung von Liebscher) = RZ 1976/25 S 39 = ZVR 1976/161 S 152 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1975

RS OGH 1959/12/9 8Os429/59, 8Os430/59

Norm: StPO §12 Abs1StPO §92 Abs3StPO §94StPO §97 Abs1StPO §196
Rechtssatz: Aus den oben genannten Bestimmungen geht mit voller Klarheit hervor, daß der Untersuchungsrichter einen, sei es die Einleitung der Voruntersuchung, sei es eine im Zuge der Voruntersuchung vorzunehmende Maßnahme betreffenden Beschluß entgegen dem Antrag oder der Stellungnahme des Staatsanwaltes nicht selbst fassen kann, sondern die Entscheidung der Ratskammer einzuholen h... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.1959

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