Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Erstbeschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Indiens, und die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin der Ukraine, sind verheiratet und Eltern der minderjährigen Dritt- bis Sechstbeschwerdeführer, welche jeweils die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen. Mit Erkenntnissen des Asylgerichtshofes jeweils vom 12.07.2010, Zln. 1.) D7 255380-6/2008/19E, 2.) D7 255000-1/2008/18E, wurde die Ausweisung der erst- und zwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Erstbeschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Indiens, und die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin der Ukraine, sind verheiratet und Eltern der minderjährigen Dritt- bis Sechstbeschwerdeführer, welche jeweils die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen. Mit Erkenntnissen des Asylgerichtshofes jeweils vom 12.07.2010, Zln. 1.) D7 255380-6/2008/19E, 2.) D7 255000-1/2008/18E, wurde die Ausweisung der erst- und zwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Erstbeschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Indiens, und die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin der Ukraine, sind verheiratet und Eltern der minderjährigen Dritt- bis Sechstbeschwerdeführer, welche jeweils die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen. Mit Erkenntnissen des Asylgerichtshofes jeweils vom 12.07.2010, Zln. 1.) D7 255380-6/2008/19E, 2.) D7 255000-1/2008/18E, wurde die Ausweisung der erst- und zwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Erstbeschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Indiens, und die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin der Ukraine, sind verheiratet und Eltern der minderjährigen Dritt- bis Sechstbeschwerdeführer, welche jeweils die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen. Mit Erkenntnissen des Asylgerichtshofes jeweils vom 12.07.2010, Zln. 1.) D7 255380-6/2008/19E, 2.) D7 255000-1/2008/18E, wurde die Ausweisung der erst- und zwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Erstbeschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Indiens, und die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin der Ukraine, sind verheiratet und Eltern der minderjährigen Dritt- bis Sechstbeschwerdeführer, welche jeweils die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen. Mit Erkenntnissen des Asylgerichtshofes jeweils vom 12.07.2010, Zln. 1.) D7 255380-6/2008/19E, 2.) D7 255000-1/2008/18E, wurde die Ausweisung der erst- und zwe... mehr lesen...