Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, vom 13.09.2018 wurde gegen die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 FPG ein auf die Dauer von 4 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, der beschwerdeführenden Partei gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt sowie einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Begründend wurde zur Verh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.01.2017 setzte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: BFA, RD Wien), den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) von der in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes in Kenntnis und räumte ihm eine zweiwöchige Frist ab Erhalt dieses Schreibens ein, hiezu unter Bekanntgabe seiner persönlichen Verhältnisse wie Integrationsschritte Stellung zu nehmen. Der BF nahm hiezu ... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben angeführten Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein achtjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs 3 FPG wurde ihm kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Dieser Bescheid wurde dem BF am 24.08.2018 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gegen den BF ein befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Einer dagegen erhobenen Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Nach Beschwerdevorlage wurde mit Aktenvermerk des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.01.2018 nach Durchführung einer Grobprüfung die der Beschwerde aberkannte aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt. II. Da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 12.07.2018 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den BF ein für die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.), ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) ist verdächtig, in Österreich Diebstähle begangen zu haben. Mit den ihm am 18.04.2018 und am 10.07.2018 zugestellten Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde er jeweils aufgefordert, zu der wegen des "Verdachts der Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" beabsichtigten Erlassung "einer Rückkehrentscheidung iVm einem Einreiseverbot bzw. eines Aufenthaltsverbots" Stellung zu nehmen. De... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.08.2018 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf 18 Monaten befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Begründend wurde festgestellt, der Beschwerdeführer sei kroatis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit oa. Bescheid wurde gegen den BF ein mit vier Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gem. § 67 Abs. 1 und 2 FrepoG erlassen, wogegen der BF mit Schriftsatz vom 30.01.2018, eingelangt per mail am selbigen Tag beim BFA, Beschwerde erhob. Die beschwerdeführende Partei erklärte mit Schreiben vom 06.09.2018, eingelangt am 07.09.2018, dass er seine Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid zurückzieht. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A. (Einstellung des Verfahrens wegen Zurückziehung der Beschwerde): Gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, hat das Verwaltungsgericht die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Soweit nicht ein Erkenntnis zu fällen ist, erfolgen gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG die Entscheidungen und Anordnungen durch Beschluss. Eine bloß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, stellte am 20.09.2016 über seine rechtsfreundliche Vertreterin den Antrag, ein am 14.07.2003 unbefristet erlassenes Aufenthaltsverbot auf Grund einer Änderung der Rechtslage aufzuheben. Weiters stellte der Beschwerdeführer am 21.09.2016 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 55 Abs. 1 AsylG. 2. Am 16.12.2016 wurde der Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 18.05.2017 verständigte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den in der Justizanstalt Salzburg in Untersuchungshaft befindlichen Beschwerdeführer vom Ergebnis der Beweisaufnahme, wonach beabsichtigt sei, über ihn ein Aufenthaltsverbot gemäß § 67 FPG zu erlassen sowie im Anschluss an die Strafhaft über ihn die Schubhaft zu verhängen und ihn in sein Heimatland abzuschieben. Begründend wurde ausgeführt, dass ihm ber... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Steiermark, vom 09.03.2018 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von acht Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt II.) sowie dem Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 4.7.2018 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), einem Staatsangehörigen der Türkei, mit, dass beabsichtigt sei, eine aufenthaltsbeendende Maßnahme zu erlassen und er die Möglichkeit habe, binnen 14 Tagen dazu eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. I.2. Im Wesentlichen wurde das Ergebnis der Beweisaufnahme wie folgt zusammengefasst: Der BF sei seit seinem Aufenthalt in Österreich von 1998 bi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, wurde gegen die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 FPG ein auf die Dauer von neun Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, der beschwerdeführenden Partei gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt sowie einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Begründend wurde zur Erlassung des... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger Indiens und reiste im Jahr 2012 illegal nach Österreich ein. Er stellte am 15.10.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher letztlich mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 16.04.2013, Zl. C16 430.493-1/2012/4E, in Verbindung mit einer Ausweisung nach Indien vollinhaltlich abgewiesen wurde. Anschließend lebte der Beschwerdeführer ohne gemeldeten Wohnsitz im Verborgenen weiter und war ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.07.2018 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf drei Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Begründend wurde zur Erlassung des Aufenthaltsverbotes festgest... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A. (Einstellung des Verfahrens wegen Zurückziehung der Beschwerde): Gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, hat das Verwaltungsgericht die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Soweit nicht ein Erkenntnis zu fällen ist, erfolgen gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG die Entscheidungen und Anordnungen durch Beschluss. Eine bloß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12.06.2018 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf sechs Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Begründend wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer am 17... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) war von Mai bis Oktober 2012 mit Nebenwohnsitz und von Dezember 2012 bis September 2013, von Dezember 2013 bis August 2014 und von 18.06.2018 bis 27.06.2018 mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet gemeldet. Im Februar/März 2015 sowie im Juni/Juli 2015 verfügte er jeweils über eine Hauptwohnsitzbestätigung als Obdachloser in XXXX. Der BF wurde in Österreich zwei Mal strafgerichtlich verurteilt. Mit dem Urteil des Lan... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Tirol, vom 11.04.2018 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem Beschwerdeführer kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebend... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit oa. Bescheid wurde gegen den BF u.a . ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von 8 Jahren erlassen, wogegen der BF mit Schriftsatz vom 20.4.2018 Beschwerde erhob. Die beschwerdeführende Partei erklärte mit Schreiben vom 19.6.2018 eingelangt am 20.6.2018, dass er seine Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid zurückzieht. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Eine bloß formlose Beendigung (etwa durch Einstellung mittels Aktenvermerk) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der Republik Kroatien und weist beginnend mit 01.07.1989 im Bundesgebiet sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten sowie Zeiten des Bezuges von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung auf. Aus dem Auszug aus dem Zentralen Melderegister gehen Wohnsitzmeldungen des Beschwerdeführers im Bundesgebiet beginnend mit 03.04.2001 hervor. Zumindest seit 07.02.2006 verfügt der Bes... mehr lesen...
Begründung: Nach der Aktenlage ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit 2010 durchgehend in Österreich auf. Er lebte hier bis zu seiner Volljährigkeit in einem gemeinsamen Haushalt mit seiner Mutter und seinem Stiefvater und besuchte die Hauptschule und die Polytechnische Schule. Am 08.11.2010 wurde ihm eine Anmeldebescheinigung als Angehöriger ausgestellt. Eine Lehre brach er 2014 nach kurzer Zeit ab; danach war er immer wieder kurzfristi... mehr lesen...