Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom XXXX.2018 rk mit XXXX.2018, wegen des Vergehens §§ 223 Abs. 2 und 224 StGB zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten - unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren - verurteilt. Der BF wurde am 31.10.2018 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) niederschriftlich einvernommen. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid, dem BF zugestellt am 28.11.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 19.03.2003 einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 09.08.2013 rechtskräftig negativ entschieden. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom XXXX Zl. XXXX, wurde der Beschwerdeführer wegen des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB und des Vergehens der Urkundenunterdrü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 16.11.2017 wurde über die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.). Der Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 FPG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Begründend wurde im Wesentlichen auf die zwei vorliegenden strafgerichtlichen Verurteilung verwiesen. Es se... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 11.06.2018 wurde über die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein dreijähriges Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.) gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein einmonatiger Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), Dieser Bescheid wurde der BF zHd des RV am 14.06.2018 rechtswirksam zugestellt. Die BF ist Teil einer Familie, die diesbezüglichen Bescheide vom 12.06.20... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang 1. Die beschwerdeführende Partei [bP] ein türkischer Staatsangehöriger, der im Jahr 2008 legal nach Österreich einreiste und zuletzt einen unbefristeten Aufenthaltstitel für das österr. Bundesgebiet erhalten hatte, wurde wegen mehrerer strafgerichtlicher Verurteilungen in den Jahren 2012, 2013, 2017 und neuerlich 2018 strafgerichtlich verurteilt. 2. Auf Grund der jüngsten Verurteilung wurde die bP mit Schreiben des Bundesamtes für Fremde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) sowie einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die auf... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer (BF) stellte durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter (RV) mit Schreiben vom 04.10.2017, beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eingelangt am 06.10.2017, einen Antrag auf Aufhebung des gegen ihn erlassenen Aufenthaltsverbotes vom 28.12.2011. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid, dem RV des BF zugestellt am 17.05.2018, wurde der Antrag des BF gemäß § 60 Abs. 1 FPG zurückgewiesen sowie eine Bundesv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid hat das Bundesamt entschieden, dass der bP, ein türkischer Staatsangehöriger der mit einer österreichischen Staatsangehörigen verheiratet ist, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gem. § 55 AsylG nicht erteilt, gem. § 52 Abs 4 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen werde, gem. § 52 Abs 9 FPG iVm § 46 FPG die Abschiebung in die Türkei zulässig sei und gem. § 55 Abs 1 bis 3 FPG di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) hielt sich zwischen 2011 und 2017 immer wieder im Bundesgebiet auf und war hier zwischen 2011 und 2013 (mit Unterbrechungen) erwerbstätig; danach bezog er bis XXXX 2017 Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe. Am 24.06.2013 wurde ihm eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. Der BF wurde im Bundesgebiet bislang vier Mal strafgerichtlich verurteilt: 2013 wurde vom Landesgericht XXXX wegen Ve... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Indiens, stellte nach illegaler Einreise am 28.01.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. 1.2. Der Beschwerdeführer wurde zu diesem Antrag am 30.01.2014 erstbefragt und am 31.01.2014 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl niederschriftlich einvernommen. 1.3. Mit Bescheid des Bundesamtes vom 10.02.2014, Zl.: 1000945803/14059773, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internat... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich nach eigenen Angaben seit mehreren Monaten durchgehend in Österreich auf. Er war obdachlos; eine Meldung nach dem MeldeG ist nicht aktenkundig. Ihm wurde keine Anmeldebescheinigung ausgestellt. Er war auf Arbeitssuche und ging keiner Erwerbstätigkeit nach. Der BF ist in Österreich strafgerichtlich unbescholten. Im August 2016 und im August 2018 wurde er jeweils wegen Diebstahlsverdachts angezeigt. Am... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.09.2018 wurde gegen die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 FPG ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, der beschwerdeführenden Partei gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt sowie einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Begründend wurde zur Verhä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, Außenstelle Wiener Neustadt (im Folgenden: BFA), den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) am 19.07.2018 auf, zur in Aussicht genommenen Verhängung eines Aufenthaltsverbotes, seinen persönlichen Verhältnissen und gesetzten Integrationsschritten binnen 14 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens Stellun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12.09.2018 wurde gegen die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 FPG ein auf die Dauer von zwei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, der beschwerdeführenden Partei gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt sowie einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Begründend wurde hinsic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und - unstrittiger - Sachverhalt: 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid wurde gegen den BF ein auf die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung aberkannt. Dieses Aufenthaltsverbot stützte sich auf eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung des BF von XXXX.2017. Mit rechtskräftigem Urteil eines... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Aus dem von der Behörde dargestellten und unbestritten gebliebenen Verfahrensgang ergibt sich Folgendes (Auszug aus dem Bescheid des Bundesamtes): "Sie reisten am 06.03.2003 illegal mit dem LKW nach Österreich und stellten am 07.03.2003 einen Antrag auf internationalen Schutz. - Mit Bescheid vom 04.07.2003 vom Bundesasylamt mit der Aktenzahl: 03 08.077-BAL wurde Ihr Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen und gleichzeitig eine Rüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 08.03.2017, wurde über den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.) und dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Es wurde beantragt, den angefochtenen Bescheid gänzlich zu beheben,... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben angeführten Bescheid wurde gegen Frau XXXX, geb. am XXXX, tschechische Staatsangehörige (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein achtjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und der Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang 1. Mit im
Spruch: angeführten Bescheid erließ das Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegen die beschwerdeführende Partei (bP), XXXX, gem. § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.). Gem. § 70 Abs. 3 FPG erteilte es keinen Durchsetzungsaufschub. Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gem. § 18 Abs. 3 BFA-Verfahrensgesetz die aufschiebende Wirkung aberkannt. (Spr... mehr lesen...