Entscheidungen zu § 61 Abs. 1 FPG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Uvs Bescheid 2012/2/22 26.12-23/2011

1. Ziffer eins Die erstinstanzliche Behörde erließ gegen Herrn P F mit Bescheid ein unbefristetes Aufenthaltsverbot und schloss die aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen den Bescheid nach § 64 FPG aus. Nachdem sie in der Begründung: die bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen und die Judikatur der Höchstgerichte referiert hatte, führte die erstinstanzliche Behörde Folgendes aus: Der Fremde sei im Alter von 16 Jahren zu seinen bereits im Bundesgebiet lebenden Eltern nachgez... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 22.02.2012

RS Uvs 2012/2/22 26.12-23/2011

Index: Verwaltungsverfahren
Norm: FPG §61 Abs1 FPG §61 Abs3 EMRK Art8 FPG § 61 heute FPG § 61 gültig ab 12.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2026 FPG § 61 gültig von 01.10.2022 bis 11.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2022 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 22.02.2012

TE UVS Wien 2011/08/01 FRG/46/6476/2011

Über den Berufungswerber wurde mit Bescheid vom 16.9.1997 ein unbefristetes Aufenthaltsverbot verhängt und der Berufungswerber nach Rumänien abgeschoben. Diesem Aufenthaltsverbot liegen Straftaten zu Grunde, wegen deren Begehung der Berufungswerber mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 27.8.1997 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon 6 Monate bedingt, verurteilt worden war. Die Verurteilung bezieht sich auf die Straftaten der Gründung einer kriminelle... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 01.08.2011

RS UVS Wien 2011/08/01 FRG/46/6476/2011

Rechtssatz: Durch die mit dem FrÄG 2011 bewirkte Beschränkung der Verhängung unbefristeter Aufenthaltsverbote auf bestimmte in § 67 Abs 3 FPG angeführte Fallgruppen, die allesamt gegenständlich nicht zur Anwendung kommen, sind die (rechtlichen) Voraussetzungen für die Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbots gegen den Berufungswerber weggefallen, weswegen seinem Antrag auf Aufhebung dieses Aufenthaltsverbots zu entsprechen war, ohne auf die Ausführungen im Berufungsschriftsatz erst... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 01.08.2011

RS UVS Wien 2011/08/01 FRG/46/6476/2011

Rechtssatz: Seit Verhängung des gegenständlichen Aufenthaltsverbots sind bereits mehr als 10 Jahre vergangen, sodass auch eine Umwandlung in ein befristetes, maximal für die Dauer von 10 Jahren ausgesprochenes Aufenthaltsverbot nicht in Betracht kam. In diesem Zusammenhang wird allerdings noch angemerkt, dass eine solche Verkürzung der Dauer des Aufenthaltsverbots ohnedies nur in Anwendung des § 68 Abs 2 AVG in Betracht gekommen wäre und -  zumal der Unabhängige Verwaltungssenat Wien das g... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 01.08.2011

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