Begründung: Das Erstgericht wies I. den Antrag des Vaters, den Jugendwohlfahrtsträger als Kollisionskurator für die beiden Minderjährigen zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche zu bestellen, ab und verpflichtete ihn II. mit dem antragstattgebenden Teil seines Beschlusses ab 1. Mai 2007 zu folgenden monatlichen Unterhaltsbeiträgen: für seine Tochter bis 31. Jänner 2008 380 EUR und ab 1. Februar 2008 400 EUR sowie für seinen Sohn 380 EUR; die Abweisung des Mehrbegehrens erwuchs unbe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verwarf den vom Kläger gegen den Verhandlungsrichter erhobenen Ablehnungsantrag mit der wesentlichen
Begründung: , dass anerkannte Ablehnungsgründe nicht ins Treffen geführt worden seien. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Kläger erhobene „außerordentliche Revisionsrekurs" (verbunden mit einem Antrag auf Abänd... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller lehnte den einerseits für den Zivilprozess über die Klage des Antragstellers gegen seine geschiedene Ehegattin wegen zuviel bezahlten Unterhalts zuständigen und andererseits das Pflegschaftsverfahren über die minderjährigen Kinder des Antragstellers führenden Richter des Erstgerichts ab. Dieser werde in einem Privatanklageverfahren gegen den Antragsteller als Zeuge geführt. Da es im Privatanklageverfahren um den vom Antragsteller behaupteten Missbrauch ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Heinrich G*****, vertreten durch die Sachwalterin Dr. Rosemarie Rath, Rechtsanwältin in Wien, über den „außerordentlichen" Revisionsrekurs des ehemaligen Sachwalters Dr. Georg A*****, gegen den Beschluss des Lande... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den beiden Kindern mit Beschlüssen vom 24. 2. 2009 (ON U8 und U10) Unterhaltsvorschüsse in Höhe von je 275 EUR monatlich für die Zeit vom 1. 2. 2009 bis 31. 1. 2012, wobei im Hinblick auf einen vom Vater am 19. 2. 2009 gestellten Herabsetzungsantrag ausgesprochen wurde, dass mit der Auszahlung der Vorschüsse ab 1. 2. 2009 auf 205 EUR (Maximilian) bzw 175 EUR (Julian) und ab 1. 3. 2009 auf 235 EUR (Maximilian) bzw 200 EUR (Julian) monatlich inne... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache Dr. Gabriel F*****, über den Revisionsrekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht vom 20. Febr... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 5. November 2007 verstorbenen Robert Michael L***** stellte das Erstgericht mit Beschluss vom 12. 12. 2007 die Überschuldung der Verlassenschaft fest (Punkt I.), überließ der Tochter Kunigunde W***** die näher bezeichneten Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren von 145 EUR und der Forderung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern von 49,74 EUR sowie in Anrechnung ihrer eigenen Forderung an... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Mantelbeschluss ON 70 nahm das Verlassenschaftsgericht ua das Hauptinventar vom 4. März 2003 zu Gericht an (Punkt 2.) und bestimmte Sachverständigengebühren (4. - 7.) sowie die Gebühr des Gerichtskommissärs (9.). Das Gericht zweiter Instanz änderte über Rekurs einer Tochter des Erblassers, deren bedingte Erbserklärung das Erstgericht bereits früher zu Gericht angenommen hatte (ON 48), die angefochtene Entscheidung in Punkt 9. teilweise ab, im Übrigen bestätigte e... mehr lesen...
Begründung: Mit Punkt 3 seines Beschlusses vom 7. Februar 2008 (ON 113) bestimmte das Erstgericht die Belohnung des im Verlassenschaftsverfahren bestellten Verlassenschaftskurators und trug der Erbengemeinschaft zur ungeteilten Hand deren Bezahlung auf. Den dagegen erhobenen Rekurs der Miterbin (ON 120) wies das Rekursgericht wegen Verspätung zurück und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei (ON 128). Dagegen erhob die Miterbin einen „außerordentlichen" Rev... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten die Festsetzung der Grenze zwischen je zur Hälfte in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken einerseits und einem Grundstück des Antragsgegners andererseits. Sie brachten vor, die Grenze sei gemäß einer bestimmten Vermessungsurkunde so festzusetzen, dass die Fläche Nr 3 im Ausmaß von 2,7471 ha zu einem ihrer Grundstücke gehöre. Zwischen den Grundstücken verlaufe seit unvordenklichen Zeiten ein Zaun, welcher von der „Papiergrenze" abweiche, wes... mehr lesen...
Begründung: Der Betroffene beantragte die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Ausführung eines Revisionsrekurses gegen den Beschluss des Rekursgerichts vom 24. 10. 2007, AZ 21 R 356/07p. Das Erstgericht wies den Verfahrenshilfeantrag wegen Aussichtslosigkeit ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das dagegen gerichtete und als „außerordentlicher Revis... mehr lesen...
Begründung: Dr. Alois B***** ist am ***** verstorben. Die Einschreiter sind die Kinder des Erblassers. In der Verlassenschaftssache nach Dr. Alois B***** hat die Todesfallaufnahme stattgefunden. Erbantrittserklärungen liegen bislang nicht vor. Die Einschreiter beantragten mit ihrer beim Erstgericht am 22. 6. 2008 eingelangten Eingabe (ua), „den dem öffentlichen Notar Mag. Christian K***** erteilten Auftrag als Gerichtskommissär ... zu widerrufen und an seiner Stelle einen anderen No... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater der Minderjährigen, Dr. Florian P*****, zusätzlich zu der ihm bereits aufgrund des Beschlusses vom 20. 2. 2008 auferlegten Unterhaltsleistung - 528 EUR monatlich für die mj Lisa ab 1. 1. 2005 und 408 EUR monatlich für die mj Leonie ab 1. 1. 2005 - weitere Unterhaltsbeträge wie folgt zu bezahlen: 1. für die mj Lisa a. für die Zeit vom 1. 1. 2006 bis 30. 6. 2006 12 EUR monatlich, insgesamt sohin 540 EUR monatlich, b. für die Zeit vom... mehr lesen...