Norm: AußStrG 2005 §1 A1JN §1 BIaWEG 2002 §52 Abs1
Rechtssatz: § 52 Abs 1 WEG 2002 enthält eine taxative, aber analogiefähige beziehungsweise der berichtigenden Auslegung zugängliche Aufzählung jener wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten, die im außerstreitigen Verfahren zu behandeln sind. Die Zuordnung von Rechtsschutzansprüchen zum außerstreitigen Wohnrechtsverfahren kann sich entweder aus der direkten Aufzählung oder aus einem unzwei... mehr lesen...
Norm: ABGB §137bAußStrG 2005 §1 A3AußStrG 2005 §82PStG §15
Rechtssatz: Begehrt eine Frau die Feststellung der Mutterschaft zu einem Kind mit der Behauptung, sie habe in einer ausländischen Urkunde über die Geburt dieses Kindes sowohl für sich selbst als Mutter als auch für den (angeblich ehelichen) Vater einen Phantasienamen angegeben, so ist für dieses Begehren der außerstreitige Rechtsweg zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 ÜbsAußStrG 2005 §1 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1 AußStrG 2005 A Zuständigkeit des Außerstreitgerichts (Abs 2) 1. Abgrenzung zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren (siehe auch bei § 1 JN) 2. Abgrenzung zwischen außerstreitigem und Exekutionsverfahren 3. Sonstiges B Nicht im AußStrG geregelte Materien (Abs 3) Informationen zu § 1 AußStrG 2005 Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übe... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1MRG §37
Rechtssatz: Das Begehren auf selbständige Feststellung, dass eine Wertsicherung des vereinbarten Hauptmietzinses nicht vereinbart worden sei, ist im Katalog der im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren zu entscheidenden Angelegenheiten des § 37 Abs 1 MRG nicht angeführt. Entscheidungstexte 5 Ob 214/07t Entscheidungstext OGH 02.10.2007 5 Ob 214/07t ... mehr lesen...