Begründung: Mit den Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Mai 1991, LGBl 36, 37, 38 und 39/1991, wurden der Westteil und der Ostteil des Toten Gebirges, das steirische Dachsteinplateau und der Altausseersee aufgrund des § 5 des steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976 (im Folgenden „NSchG") zum Naturschutzgebiet erklärt. Dieses Naturschutzgebiet umfasst unter anderem eine Fläche von rund 23.500 ha, die im grundbücherlichen Eigentum der Republik Österreich (Öste... mehr lesen...
Begründung: Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa und Penny F*****. Lawrence und Christa sind noch minderjährig, Penny wurde am ***** 2006 volljährig. Die Kinder lebten zumindest ab Anfang Oktober 2001 bei ihrer Mutter in Österreich. Da der Aufenthalt des Vaters damals unbekannt war, erhielten sie ab diesem Zeitpunkt Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 UVG. Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa u... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Frohnleiten vom 30. Mai 2005 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Sie sind jeweils Hälfteeigentümer einer Liegenschaft samt Haus, das als Ehewohnung genutzt wurde. Auf der Liegenschaft befindet sich ein weiteres Gebäude, in dem der Antragsgegner ein Unternehmen betrieb, dessen Geschäftsführer er war. Im Zuge des Aufteilungsverfahrens kamen die Parteien überein, dass die Liegenschaft verkauft ... mehr lesen...
Begründung: Der Freistaat Bayern schloss am 4. 4. 2005 mit der K***** Bayern GmbH, *****, Deutschland, einen Vorvertrag über die Lieferung von Sägerundholz, in welchen die Antragsgegnerin gemäß dessen Punkt 8.2 eingetreten ist. Der Antragsteller begehrt gestützt auf § 7 Abs 2 Z 2 iVm § 2 NVG, die Antragsgegnerin dazu zu verpflichten, es zu unterlassen, Sägewerke der K***** Gruppe beim Bezug von Sägerundholz im Verhältnis zu anderen Sägewerken, die gesetzliche Mitglieder des Antra... mehr lesen...
Begründung: Franz B***** (als Rechtsvorgänger der Antragstellerin), die Erstantragsgegnerin, der Zweitantragsgegner und Kurt B***** (als Rechtsvorgänger des Drittantragsgegners) waren Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehend aus dem GST-NR 27/7. Auf dieser Liegenschaft befanden sich ein Wohnhaus und eine Garage. Die Antragstellerin wohnt schon seit Jahren in einer Wohnung des Hauses. Die Garage verwendete die Erstantragsgegnerin als Betriebsgebäude. Die seinerzei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses G***** in 1010 Wien. Die Antragsgegnerin ist Mieterin der in diesem Haus gelegenen Wohnung Nr 13. Am 1. 7. 2005 fand ein Verwalterwechsel statt. Die neue Hausverwaltung führte eine angekündigte Hausbegehung durch, um den Zustand des Hauses und der Bestandobjekte zu ermitteln. Dabei sollte auch festgestellt werden, ob nicht Schäden bestünden, die von der Antragstellerin zu beheben wären. Der konkrete Anlass für den Wunsch ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Kleingartenverein, dem auch der Beklagte als Mitglied angehört, ist Generalpächter einer Kleingartenanlage in Wien. Der Beklagte ist aufgrund des Unterpachtvertrags vom 24. 10. 1983 Unterpächter einer Kleingartenparzelle, auf der ein Gebäude mit einer Grundfläche von 39,94 m² und ein Nebengebäude mit einer Grundfläche von 21,94 m² errichtet ist. Punkt 2 des Unterpachtvertrags lautet: „Der Unterpachtzins für diese Gartenparzelle beträgt derzeit [.....] im J... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1JN §1 BIaWEG 2002 §52 Abs1
Rechtssatz: § 52 Abs 1 WEG 2002 enthält eine taxative, aber analogiefähige beziehungsweise der berichtigenden Auslegung zugängliche Aufzählung jener wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten, die im außerstreitigen Verfahren zu behandeln sind. Die Zuordnung von Rechtsschutzansprüchen zum außerstreitigen Wohnrechtsverfahren kann sich entweder aus der direkten Aufzählung oder aus einem unzwei... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 169/1521 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Innsbruck, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist. Die beiden weiteren Antragstellerinnen, die sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligen, und die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. Die Erstantragsgegnerin war auch die Errichterin dieses und dreier weiterer Häuserblocks der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. M... mehr lesen...
Begründung: Die Einschreiterin macht in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs geltend, das Erstgericht habe Mantelbeschluss und Einantwortungsurkunde bereits zu einem Zeitpunkt erlassen, als der zwischen der Einschreiterin und Wartan K***** anhängige Erbrechtsstreit noch nicht rechtskräftig entschieden worden war; dies bewirke Nichtigkeit der beiden Entscheidungen. Rechtliche Beurteilung 1. Nach dem - im Hinblick auf den Todeszeitpunkt der Erblasserin noch... mehr lesen...
Norm: ABGB §137bAußStrG 2005 §1 A3AußStrG 2005 §82PStG §15
Rechtssatz: Begehrt eine Frau die Feststellung der Mutterschaft zu einem Kind mit der Behauptung, sie habe in einer ausländischen Urkunde über die Geburt dieses Kindes sowohl für sich selbst als Mutter als auch für den (angeblich ehelichen) Vater einen Phantasienamen angegeben, so ist für dieses Begehren der außerstreitige Rechtsweg zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, eine laut Kopie ihres Reisepasses am 26. Mai 1962 geborene österreichische Staatsangehörige, wohnhaft im Sprengel des Erstgerichts, begehrte die Feststellung ihrer Mutterschaft zum Antragsgegner. Dieser sei am 27. Dezember 1987 geboren und philippinischer Staatsbürger. Sie sei dessen Mutter und zum Geburtszeitpunkt nicht verheiratet gewesen; damals sei es auf den Philippinen schändlich gewesen, als unverheiratete Frau ein Kind zu gebären. Sie habe ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 ÜbsAußStrG 2005 §1 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1 AußStrG 2005 A Zuständigkeit des Außerstreitgerichts (Abs 2) 1. Abgrenzung zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren (siehe auch bei § 1 JN) 2. Abgrenzung zwischen außerstreitigem und Exekutionsverfahren 3. Sonstiges B Nicht im AußStrG geregelte Materien (Abs 3) Informationen zu § 1 AußStrG 2005 Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übe... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin folgender Anteile an einer Liegenschaft in Wien: 130/1622 verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 1 des Hofgebäudes, 105/1622 verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 2 des Hofgebäudes, 9/1622 verbunden mit Wohnungseigentum an der Garage G1. Die Erstantragsgegnerin ist die Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage. Als Zweitantragsgegnerin wird die Eigentümergemeinschaft bezeichnet. Die übrigen Mitbeteiligten sind sämtliche M... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 2004 Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Wien 19, auf der ein Doppelhaus errichtet ist (Anteile der Antragsteller: je 197/788-Anteile der Antragsgegnerin: 197/394). Jeder Doppelhaushälfte ist eine Gartenfläche (bezeichnet als 1 bzw 2) als Zubehör zum Wohnungseigentum (an Wohnung 1 bzw 2) zugeordnet. Die jeweiligen Rechtsvorgänger der Parteien, die am 27. 12. 1998 den Wohnungseigentumsvertrag geschlossen hatten, ließen als Grenze zwisc... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1MRG §37
Rechtssatz: Das Begehren auf selbständige Feststellung, dass eine Wertsicherung des vereinbarten Hauptmietzinses nicht vereinbart worden sei, ist im Katalog der im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren zu entscheidenden Angelegenheiten des § 37 Abs 1 MRG nicht angeführt. Entscheidungstexte 5 Ob 214/07t Entscheidungstext OGH 02.10.2007 5 Ob 214/07t ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Ing. Mag. Andreas R*****, vertreten durch Dr. Romana Aron, Mieter-Interessens-Gemeinschaft Österreichs, Antonsplatz 22, 1100 Wien, gegen die Antragsgegnerin S***** W*****, vertret... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, a) jedwede Eingriffe in die Fischereirechte und das Pachtverhältnis des Klägers und insbesondere das Einschalten eines privaten Wachdienstes im Bereich des Klägers zu unterlassen, sowie b) die Tafeln mit dem Hinweis auf das Fischereiverbot im Bezug auf die Fischereirechte des Klägers bzw seines Pachtverhältnisses zu entfernen. Er brachte dazu vor, die beklagte Partei habe auf dem Pachtgegenstand des Klägers K... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist seit 1983 Mieterin einer Wohnung im Erdgeschoss des Hauses *****. Dabei handelt es sich um einen Gebäudekomplex mit mehreren Wohnungen und zwei Innenhöfen. Eigentümerin des Gebäudekomplexes und damit Vermieterin ist die Beklagte. Die Wohnung der Klägerin besteht aus einem Zimmer, einem Kabinett, Küche und Vorzimmer. Im Mietvertrag wurde ausdrücklich festgehalten, dass auch ein Kellerabteil mitvermietet, im Übrigen jedoch nur der Innenraum der Wohnung ver... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde am 22. 3. 2006 rechtskräftig gemäß § 55a EheG geschieden. Der gleichzeitig abgeschlossene Scheidungsvergleich hielt unter anderem fest, dass Die Ehe der Parteien wurde am 22. 3. 2006 rechtskräftig gemäß Paragraph 55 a, EheG geschieden. Der gleichzeitig abgeschlossene Scheidungsvergleich hielt unter anderem fest, dass der Ehemann (nunmehrige Antragsteller) die Ehewohnung unter Mitnahme der ihm zukommenden Gegenstände bereits geräumt hat und we... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin verwaltete die Liegenschaft *****, ab 1. 1. 1998 und kündigte die Verwaltung per 31. 12. 2003. Die Antragsgegnerin übergab der neuen Verwalterin eine Betriebskostenabrechnung sowie eine Reparaturrücklagenabrechnung für das Jahr 2003 samt allen Originalbelegen für dieses Jahr sowie eine Reihe von Verträgen und Verwaltungsunterlagen laut Liste Blg ./3 und weitere vom Erstgericht näher bezeichnete Urkunden. Die Herausgabe der Originalbelege für die Jahre... mehr lesen...
Begründung: Die vom Revisionsrekurswerber (in der Folge: Erbe) auf Grund des Testaments vom 23. 1. 1992 zum gesamten Nachlass abgegebene unbedingte Erbserklärung wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 5. 10. 1993 zu Gericht angenommen. Die Tochter des Erblassers (Mag. Heidemarie B*****) gab eine bedingte Erbserklärung auf Grund des Gesetzes ab. Sie machte sowohl ihren gesetzlichen Erbrechtsanspruch als auch ihren Pflichtteilsanspruch klageweise geltend. Der Erbe obsiegte mit Urt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1969 geschlossene Ehe der Streitteile, der vier Kinder entstammten, wurde mit Urteil des (damaligen) BG ZRS Graz vom 3. September 1997 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Entscheidung weist eine Bestätigung der Rechtskraft vom 22. Oktober 1997 auf. Seit Anfang der 80-iger Jahre arbeitete die nunmehrige Oppositionsbeklagte (im Folgenden nur Beklagte) im Betrieb (Architekturbüro) des Oppositionsklägers (im Folgenden nur Kläger) als Sekretärin und Bu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ingeborg S*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Markus Bernhauser, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. P***** S*****, Rechtsanwalt, *****, vertreten... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 5. 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Gmunden vom 31. 3. 2004, rechtskräftig seit 4. 5. 2004, gem § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch des überwiegenden Verschuldens des Antragsgegners geschieden. Die am 28. 5. 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Gmunden vom 31. 3. 2004, rechtskräftig seit 4. 5. 2004, gem Paragraph 55, Absatz eins, EheG mit dem Ausspruch des überwiegenden Verschulde... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des zur Zeit der Beschlussfassung in erster Instanz noch nicht 7 ½-jährigen Marco war mit Beschluss vom 14. Dezember 2005 nach § 55a EheG im Einvernehmen geschieden worden. Anlässlich der Scheidung hatten die Eltern eine gerichtliche Vereinbarung getroffen, wonach u.a. die Obsorge für diesen der Mutter allein zukomme und das Besuchsrecht des Vaters einer außergerichtlichen Vereinbarung vorbehalten bleiben sollte. Mit Beschluss vom 6. Februar 2006 (ON ... mehr lesen...
Begründung: Auf einem der Beklagten von den Liegenschaftseigentümern verpachteten Grundstück befindet sich neben anderen Containern seit mehreren Jahren eine (auch) von der Pächterin benützte 1100-Liter Restmülltonne. Erstmals mit Verpflichtungsbescheid vom 19. 10. 2004 ordnete die Klägerin als für die Abfallentsorgung zuständiger Gemeindeverband die Aufstellung dieser Mülltonne und die Verpflichtung der Liegenschaftseigentümer an, die Entsorgung des Mülles über diesen Behälter vorz... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 6. 2004 brachte die Klägerin beim Erstgericht die Scheidungsklage ein. In der Tagsatzung am 23. 6. 2004 beantragten die Streitteile einvernehmlich die Scheidung der Ehe gemäß § 55a EheG. Der Erstrichter verkündete den Beschluss auf Scheidung gemäß § 55a EheG sowie den Beschluss, dass die Scheidungsklage mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses als zurückgenommen gelte und die Verfahrenskosten gegeneinander aufgehoben werden. Am 3. 6. 2004 brachte die Klägerin bei... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 18. 11. 2002 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrt die Antragstellerin die Bestellung eines Heiratsguts in Höhe von 3 Mio EUR. Die „Zuständigkeit des angerufenen Gerichts" sei gegeben, da sie ihren Wohnsitz im „19. Bezirk" (der Stadt Wien) habe, österreichische Staatsbürgerin sei und nach den Vorschriften des IPRG auch österreichisches Recht zur Anwendung komme. Der in New York wohnhafte Antragsgegner bestritt die örtliche Zuständigkeit des Erstgerich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 8. Jänner 1998 verstorbenen Johann W*****, geboren am *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der erbserklärten Erben 1. Elisabeth A*****, ver... mehr lesen...