Norm: AußStrG §1 B1VEG §13StV 1955 Art24
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Entschädigung wegen der behaupteten Enteignung eines Anspruchs auf Ersatz eines immateriellen Schadens durch Art 24 StV 1955 ist im Verfahren außer Streitsachen geltend zu machen. Entscheidungstexte 1 Ob 219/01i Entscheidungstext OGH 22.10.2001 1 Ob 219/01i Veröff: SZ 74/180 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1AußStrG §1 B3bJN §40aJWG §33
Rechtssatz: Über einen Antrag auf Ersatz der Kosten der vollen Erziehung wird in ständiger Rechtsprechung im außerstreitigen Verfahren entschieden. Entscheidungstexte 6 Ob 152/00x Entscheidungstext OGH 28.06.2000 6 Ob 152/00x 7 Ob 33/06p Entscheidungstext OGH 08.03.2006 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1
Rechtssatz: Für die Auseinandersetzung gemäß den §§ 1471 ff BGB ist das Verfahren außer Streitsachen nicht vorgesehen, soweit es dabei um die Folgen der Beendigung der Gütergemeinschaft geht. Entscheidungstexte 1 Ob 264/98z Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 264/98z Veröff: SZ 72/48 European Case Law Identif... mehr lesen...