Norm
AußStrG 2005 §1 ÜbsRechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 1 AußStrG 2005Übersicht der Entscheidungen zu Paragraph eins, AußStrG 2005
A Zuständigkeit des Außerstreitgerichts (Abs 2)A Zuständigkeit des Außerstreitgerichts (Absatz 2,)
B Nicht im AußStrG geregelte Materien (Abs 3) Informationen zu § 1 AußStrG 2005B Nicht im AußStrG geregelte Materien (Absatz 3,) Informationen zu Paragraph eins, AußStrG 2005
Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übersichtskarte zu § 1 AußStrG (1854) (RS0061149) erstellt. Es kann daher vorkommen, dass zu einzelnen Punkten (derzeit) keine Rechtssätze existieren.Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übersichtskarte zu Paragraph eins, AußStrG (1854) (RS0061149) erstellt. Es kann daher vorkommen, dass zu einzelnen Punkten (derzeit) keine Rechtssätze existieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122714Im RIS seit
03.01.2008Zuletzt aktualisiert am
31.05.2012