RS OGH 2007/12/4 AußStrG 2005 § 1

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Veröffentlicht am 04.12.2007
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Norm

AußStrG 2005 §1 Übs
AußStrG 2005 §1 Info

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu § 1 AußStrG 2005Übersicht der Entscheidungen zu Paragraph eins, AußStrG 2005

A Zuständigkeit des Außerstreitgerichts (Abs 2)A Zuständigkeit des Außerstreitgerichts (Absatz 2,)

  1. 1.Ziffer eins
    Abgrenzung zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren (siehe auch bei § 1 JN)Abgrenzung zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren (siehe auch bei Paragraph eins, JN)
  2. 2.Ziffer 2
    Abgrenzung zwischen außerstreitigem und Exekutionsverfahren
  3. 3.Ziffer 3
    Sonstiges

B Nicht im AußStrG geregelte Materien (Abs 3) Informationen zu § 1 AußStrG 2005B Nicht im AußStrG geregelte Materien (Absatz 3,) Informationen zu Paragraph eins, AußStrG 2005

Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übersichtskarte zu § 1 AußStrG (1854) (RS0061149) erstellt. Es kann daher vorkommen, dass zu einzelnen Punkten (derzeit) keine Rechtssätze existieren.Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übersichtskarte zu Paragraph eins, AußStrG (1854) (RS0061149) erstellt. Es kann daher vorkommen, dass zu einzelnen Punkten (derzeit) keine Rechtssätze existieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122714

Im RIS seit

03.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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