Norm: AngG §17 V AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976
Rechtssatz:
Das Angestelltengesetz kennt nur einen Anspruch auf Urlaub in natura, nicht auch einen Anspruch auf Abfindung oder Entschädigung für unterbliebenen Urlaub. ... mehr lesen...
Norm: AngG §17 IIIVBG 1948 §27 AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976
Rechtssatz:
Der Begriff Werktag ist im Sinne einer Unterscheidung gegenüber Sonntag und gesetzlichem Feiertag zu verstehen und nicht der Bedeutung Arbeits... mehr lesen...
Norm: AngG §17 AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976
Rechtssatz:
Bei Doppelarbeitsverhältnissen steht dem Arbeitnehmer grundsätzlich gegen jeden Arbeitgeber ein Anspruch auf bezahlten Urlaub zu.
Sc... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo2 ABGB §1151 AngG §17 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. ... mehr lesen...
Norm: AngG §17 IArbUrlG §3 AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976
Rechtssatz:
Eine kurzfristige Kündigung während des Urlaubes setzt die Kündigungsfrist nicht in Lauf, sondern wird erst nach Beendigung des Urlaubes wirksam. ... mehr lesen...
Norm: AngG §17 VI AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976
Rechtssatz:
Der dem Angestellten nach § 17 Abs 1 AngG gebührende Urlaub ist ein Naturalanspruch, der grundsätzlich nicht in Geld abgelöst werden darf. Dem Angestellte... mehr lesen...
Norm: AngG §17 AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976
Rechtssatz:
1) Ziffer eins Eine gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Bestimmung, daß das Urlaubsjahr das Kalenderjahr sei, bedeutet zugleich, daß der für den... mehr lesen...
Norm: AngG §17 ff VI AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976
Rechtssatz:
Zur Frage der Urlaubsentschädigung in Geld bei Beendigung des Dienstverhältnisses während des Urlaubsjahres durch Kündigung oder Entlassung.
... mehr lesen...
Norm: AngG §17 VI AngG §29 Abs1 AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976 AngG Art. 1 § 29 heute AngG Art. 1 § 29 gültig ab 01.08.1971 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Norm: AngG §17 III AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976
Rechtssatz:
Das Urlaubsausmaß kann sich während eines Urlaubsjahres infolge der Einrechnung von Vordienstzeiten ändern. Endet das Dienstverhältnis vor dem Zeitpunkt i... mehr lesen...
Norm: AngG §17 V AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976
Rechtssatz:
Urlaub muß verlangt werden.
Entscheidungstexte 4 Ob 139/54 Entscheidungstext OGH 21.09.1954... mehr lesen...
Norm: AngG §17 V AngG §17 VIArbUrlG §8 AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976 AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geän... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo1 ABGB §1152 AngG §6 AngG §17 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Der Gatte der Klägerin war bis zu seinem Tode als Arbeiter beim Beklagten tätig. Er hatte noch einen Urlaubsrest von 11 Werktagen ausständig. Der Nachlaß wurde der erblasserischen Witwe und ihren Kindern eingeantwortet. Klägerin begehrt als Miterbin und Zessionarin der erblasserischen Kinder eine aliquote Urlaubsabfindung in der Höhe von S 572.88. Streitig ist zwischen den Parteien nur die grundsätzliche Frage, ob der Erbe berechtigt ist, im Falle des Todes eines Arbeiters für de... mehr lesen...
Norm: ABGB §531 AngG §17 VIArbUrlG §7 ABGB § 531 heute ABGB § 531 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 531 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 AngG Art. 1 § 17 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1159 AngG §17 VIArbUrlG §3 ABGB § 1159 heute ABGB § 1159 gültig von 01.01.2026 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2025 ABGB § 1159 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2025 ABGB § 1159 gültig vo... mehr lesen...
Norm: AngG §17 VI AngG §17a G 26.06.1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Angestelltenrechtes während der Zeit der Übergangswirtschaft StGBl 1945/29 §1 Abs1 Z2 AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976 AngG Art. 1 § 17a gültig vo... mehr lesen...
Norm: AngG §6 AngG §17 AngG §23 Abs1 IB AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 459/1993 AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geä... mehr lesen...
Der Kläger wurde auf Grund eines mit dem Beklagten am 2. Mai 1946 abgeschlossenen Dienstvertrages, der zunächst auf sechs Monate befristet war, mit der Oberaufsicht und der Oberleitung der land- und alpwirtschaftlichen Betriebe der Gutsverwaltung des Beklagten beauftragt. Das Dienstverhältnis wurde in der Folge im Einverständnisse beider Teile mehrmals verlängert, und zwar immer wieder auf bestimmte Zeiträume, nämlich bis zum 30. April 1947, dann bis zum 30. April 1948 und schließli... mehr lesen...
Norm: AngG §17 I AngG Art. 1 § 17 heute AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976
Rechtssatz:
Die Bestimmung eines Dienstvertrages, daß der angestellte Werksarzt für die Zeit eine Urlaubes auf seine Kosten und Gefahr einen Vertreter zu bestellen habe... mehr lesen...