Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 22. 3. 2004 bis 31. 12. 2008 als Angestellter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis, auf das der Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes Anwendung fand, wurde durch Arbeitgeberkündigung zum 31. 12. 2008 beendet. Für das Jahr 2008 wurde dem Kläger mit dem Juni-Gehalt auch der Urlaubszuschuss ausbezahlt, später aber wieder mit der Endabrechnung aliquot rückverrechnet, weil es wegen eines längeren Krankenstands des Kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 2. 1989 bis 14. 2. 2009 bei der Gemeinschuldnerin bzw deren Rechtsvorgängerin als Angestellter beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für Handelsangestellte Anwendung. Nach Art XIV leg cit wird dem Angestellten für langjährige Dienste nach einer Beschäftigung im gleichen Betrieb von 20 Jahren mindestens ein Brutto-Monatsgehalt als einmalige Anerkennungszahlung gewährt. Dieser Anspruch des Klägers wurde am 31. 1. 2... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 9. Februar 2004 bis 8. November 2004 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Das dem Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe (Arbeiter) unterliegende Dienstverhältnis endete durch berechtigte Entlassung. Im Juni 2004 wurde dem Kläger ein Urlaubszuschuss in Höhe von 1.124,88 EUR ausbezahlt. Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist im zweiten Rechtsgang nur mehr ein der Höhe nach unstrittiger Anspruch des Klägers auf Urlaubsersatzleis... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BABGB §1152 EAngG §16 IIKollV für das Güterbeförderungsgewerbe-Arbeiter ArtXII Abs3
Rechtssatz: 1. ArtXII Abs3 des KollV für das Güterbeförderungsgewerbe unterscheidet zwei Fälle, einerseits jenen, dass der Kläger am Stichtag noch nicht ein Jahr im Betrieb beschäftigt war, und andererseits jenen, dass er vor dem Stichtag ausscheidet. In beiden Fällen soll nur ein aliquoter Anspruch (Mindestbeschäftigungszeit 2 Monate) zustehen,... mehr lesen...
Norm: AngG §16
Rechtssatz: Eine Wohlverhaltensprämie (hier: Zusage, die Finanzierung einer Küche für die Arbeitnehmerin) für Leistungen von über das gesetzlich Erlaubte hinausgehende Überstunden steht auch bei teilweiser Verhinderung des Erfolges durch unberechtigte Entlassung zu. Entscheidungstexte 8 ObA 145/02k Entscheidungstext OGH 13.02.2003 8 ObA 145/02k ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1437AngG §16 IKollV der oö Ordensspitäler §16
Rechtssatz: Die Regelung, wonach der Sonderzahlungsanspruch in "Rumpfjahren" (Beginn oder Beendigung des Dienstverhältnisses während des Kalenderjahres) nur anteilig entsteht, ist zulässig. Dem Arbeitnehmer muß klar sein, daß ihm die im Lauf des Jahres zum Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlte Sonderzahlung unter der entsprechenden Zweckwidmung nur zustehen, wenn das Arbeitsverhältnis das gan... mehr lesen...