Begründung: Die klagenden Parteien waren bis 30.9.1995 als Angestellte bei der Beklagten beschäftigt. Ihre Dienstverhältnisse endeten durch Arbeitgeberkündigung. Da die klagenden Parteien während des aufrechten Arbeitsverhältnisses ihren Urlaub nicht mehr (zur Gänze) konsumieren konnten, wurden ihnen - ohne anteilige Sonderzahlungen - Urlaubsentschädigungen entsprechend den nicht verbrauchten Urlaubstagen ausbezahlt (Erstklägerin 6 Werktage, Zweitkläger 40 Werktage, Drittkläge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darf die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers weder durch Kollektivvertrag noch durch einzelvertragliche Vereinbarungen eingeschränkt werden, die für den Fall der Arbeitnehmerkündigung nachteilige Folgen für diesen, insbesondere den Verlust von durch die Arbeitsleistung bereits verdienten Entgeltes, vorsehen (SZ 63/199; SZ 65/103; DRdA 1993/19; Arb 11.183; zuletzt 9 ObA 6/97s). ... mehr lesen...
Norm: AngG §16 Übs AngG Art. 1 § 16 heute AngG Art. 1 § 16 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 AngG Art. 1 § 16 gültig von 01.07.1993 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1993
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: Sigrid K***** war vom 1.11.1990 bis 21.3.1994 bei der klagenden Partei als Journalistin angestellt. Sie wurde durch das alleinige Verschulden von Gerhard M***** bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Die beklagte Partei ist Haftpflichtversicherer des Gerhard M*****. Sie anerkannte das alleinige Verschulden ihres Versicherungsnehmers. Der Schadensfall wurde außergerichtlich abgewickelt und erhielt Sigrid K***** das ihr zustehende Schmerzengeld. Mit der vorliege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, den aktiven Arbeitnehmern (und bestimmten Angehörigen) der beklagten Partei stehe zufolge der seit mehr als einem Jahrzehnt ohne Widerrufsvorbehalt erfolgten Gewährung einer jährlichen außerordentlichen Weihnachtsremuneration der Anspruch auf Weitergewährung derselben auch nach dem erstmals 1993 und 1994 erklärten Widerrufsvorbehalt zu, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Arbeiterbetriebsrat begehrt die aus dem
Spruch: ersichtliche Feststellung mit dem Vorbringen, die beklagte Partei habe 25 Arbeitern den Urlaubszuschuß wegen über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus fortdauernder Krankenstände gekürzt, obschon nach dem anzuwendenden Rahmenkollektivvertrag für die Arbeiter der österreichischen Schuhindustrie (im folgenden nur KV) eine Aliquotierung des Urlaubszuschusses lediglich im Fall des Beginns bzw Endes ... mehr lesen...
Norm: AngG §16 AngG Art. 1 § 16 heute AngG Art. 1 § 16 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 AngG Art. 1 § 16 gültig von 01.07.1993 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1993
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIA AngG §16 II EFZG §2 Abs1KollV für Stein - und keramische Industrie §16 AngG Art. 1 § 8 heute AngG Art. 1 § 8 gültig ab 01.09.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2019 AngG Art. 1 § 8 gültig von 01.07.2018 bis 31.08.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei vom 6.Mai 1991 bis 28. Februar 1995 mit einem Bruttomonatsgehalt von 9.370 S als Angestellte beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Dienstgeberkündigung. Die Klägerin befand sich seit 18.Juni 1994 bis zum Ende ihres Dienstverhältnisses im Krankenstand. Die Klägerin begehrt die Zahlung von 3.123,34 S brutto sA an aliquoten Sonderzahlungen für das Jahr 1995. Dem Kollektivvertrag für die Handelsangestellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kollektivvertrag für die Stein- und keramische Industrie eine eindeutige Anordnung enthält, daß der Urlaubszuschuß auch für entgeltfreie Krankenstandszeiten gebührt, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kol... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIA AngG §16 II EFZG §2 Abs1KollV für die Bediensteten der Seilbahnen §22 AngG Art. 1 § 8 heute AngG Art. 1 § 8 gültig ab 01.09.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2019 AngG Art. 1 § 8 gültig von 01.07.2018 bis 31.08.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIA AngG §16 IIKollV für das graphische Gewerbe - Mantelvertrag für Arbeiter §19KollV für das graphische Gewerbe - Mantelvertrag für Arbeiter §20 AngG Art. 1 § 8 heute AngG Art. 1 § 8 gültig ab 01.09.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2019 AngG Art. 1 § 8 gültig von 01.07.2018 bis 31.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die begehrte Feststellung, die Aliquotierung des Urlaubszuschusses für Zeiten nach Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches sei unzulässig, zutreffend mit der
Begründung: abgewiesen, dem Kollektivvertrag (für die Bediensteten der Österreichischen Seilbahnen), insbesondere der Bestimmung über die Eintritts- und Austrittsaliquotierung, könne kein vom übrigen Entgeltanspruch unab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, dem auf das Arbeitsverhältnis des Klägers anzuwendenden Kollektivvertrag für das graphische Gewerbe - Mantelvertrag für Arbeiter - lasse sich nicht entnehmen, daß Sonderzahlungen auch für entgeltfreie Krankenstandszeiten gebühren, zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, dem auf das Arb... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIB AngG §16 IIGehaltsO KollV der Handelsangestellten Österreichs AbschnBGehaltsO KollV der Handelsangestellten Österreichs AbschnC AngG Art. 1 § 8 heute AngG Art. 1 § 8 gültig ab 01.09.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2019 AngG Art. 1 § 8 gültig von 01.07.2018 bis 31.08.2019 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, dem auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin anzuwendenden Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs lasse sich nicht entnehmen, daß Sonderzahlungen auch für entgeltfreie Krankenstandszeiten gebühren, zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, dem auf das Arbeitsverhältnis de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 8.6.1981 bis 15.10.1994 beim Beklagten als Friseurgehilfe beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt aus gesundheitlichen Gründen. Vorher befand er sich vom 9.5. bis 15.9.1994 im Krankenstand. Ab dem 4.7.1994 bezog er Krankengeld von der Gebietskrankenkasse. Anläßlich der Endabrechnung erhielt der Kläger für den Zeitraum vom 4.7.1994 bis 15.9.1994 keine Sonderzahlungen. Mit der vorliegenden Klage begehrt der ... mehr lesen...
Norm: AngG §16 KO idF IRÄG 1994 §46 Abs1 Z3 AngG Art. 1 § 16 heute AngG Art. 1 § 16 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 AngG Art. 1 § 16 gültig von 01.07.1993 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1993 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 18.1.1993 bis 2.4.1993 als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Behauptung, zu Unrecht entlassen worden zu sein, begehrt er den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von S 112.960,13 brutto an Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung, S 35.384,61 brutto an anteiliger Prämie und S 1.260 netto an Kilometergeld und Aufwandersatz. Die beklagte Part... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem 6.8.1958 bei der Beklagten im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Auf sein Dienstverhältnis ist die Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) anzuwenden. Der Kläger befand sich ab dem 26.5.1988 im Krankenstand. Sein Antrag vom 13.6.1988 auf Gewährung der Berufsunfähigkeitspension wurde mit Bescheid vom 19.6.1989 abgewiesen. In dem daraufhin von ihm beim Arbeits- und Sozialgericht Wien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1.9.1974 als Angestellter in die Dienste der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei. Seit 1.1.1976 war er Mitglied des Vorstandes und in dieser Funktion für das Finanz-, Personal- und Rechtsressort zuständig. Am 5.6.1989 erklärte er unter Berufung auf den dienstvertraglich vereinbarten Austrittsgrund der grundlegenden Änderung des Kreises der Aktionäre oder des Mehrheitsaktionärs der Gesellschaft seinen vorzeitigen Austritt. Noch am selb... mehr lesen...
Norm: AngG §16 I AngG Art. 1 § 16 heute AngG Art. 1 § 16 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 AngG Art. 1 § 16 gültig von 01.07.1993 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1993
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei vom 31.März 1988 bis 31. Jänner 1992 als Flugbegleiterin beschäftigt. Das Gehalt der Klägerin betrug zuletzt 12.500 S brutto zuzüglich einer Zulage von 3.670 S monatlich; weiters erhielt sie Provisionen aus Bordverkäufen in der Höhe von durchschnittlich 1.156 S monatlich. Laut Dienstzettel wurde unter anderem folgendes vereinbart: "Das Gehalt kommt 14mal jährlich zur Auszahlung" (Punkt IV) "Das Gehalt kommt 1... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIAKollV für die Angestellten des Gewerbes §11 AngG §16 II AngG Art. 1 § 8 heute AngG Art. 1 § 8 gültig ab 01.09.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2019 AngG Art. 1 § 8 gültig von 01.07.2018 bis 31.08.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 19.5.1971 bis 30.12.1980 bei W***** W***** ("T***** P*****") und danach unter Anrechnung dieser Vordienstzeiten bis zu der am 11.6.1991 zum 15.6.1991 ausgesprochenen Kündigung bei der Beklagten beschäftigt. Seit 1.1.1982 war sie Angestellte. Sie war vom 31.7.1990 bis 4.9.1990 und 15.10.1990 bis zur Aufösung des Dienstverhältnisses im Krankenstand. Seit 21.6.1991 bezieht sie eine Berufsunfähigkeitspension. Die Klägerin begehrt von der... mehr lesen...
Norm: AngG §16 III AngG Art. 1 § 16 heute AngG Art. 1 § 16 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 AngG Art. 1 § 16 gültig von 01.07.1993 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1993
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind kollektivvertragsfähige Körperschaften im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG (siehe Cerny ArbVG8, 48). Die im vorliegenden Feststellungsantrag aufgeworfene Rechtsfrage ist für mindestens drei Arbeitgeber und drei Arbeitnehmer von Bedeutung. Antragsteller und Antragsgegner sind kollektivvertragsfähige Körperschaften im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG (siehe Cerny ArbVG8, 48). Die im vorliegenden Feststellungsantrag aufgeworfene Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger wegen Vorenthaltens einer als Entgeltbestandteil anzusehenden Prämie (Arb. 9.430 ua) im Sinne des § 26 Z 2 AngG berechtigt vorzeitig ausgetreten ist, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, diesbezüglich auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger wegen Vorenthaltens einer als Entgeltbestandteil anzusehenden Präm... mehr lesen...
Norm: AngG §14 AngG §16 AngG Art. 1 § 14 heute AngG Art. 1 § 14 gültig ab 01.07.1921 AngG Art. 1 § 16 heute AngG Art. 1 § 16 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Der vom Kläger geltend gemachte Feststellungsmangel ist nicht gegeben, weil beide Vorinstanzen davon ausgegangen sind, daß auf das vorliegende Arbeitsverhältnis der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs anzuwenden ist. Die von der beklagten Part... mehr lesen...