RS OGH 2003/2/13 8ObA145/02k

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Veröffentlicht am 13.02.2003
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Norm

AngG §16

Rechtssatz

Eine Wohlverhaltensprämie (hier: Zusage, die Finanzierung einer Küche für die Arbeitnehmerin) für Leistungen von über das gesetzlich Erlaubte hinausgehende Überstunden steht auch bei teilweiser Verhinderung des Erfolges durch unberechtigte Entlassung zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117388

Dokumentnummer

JJR_20030213_OGH0002_008OBA00145_02K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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