Norm: AngG §11 Abs2 AngG Art. 1 § 11 heute AngG Art. 1 § 11 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Eine bloße Gebietszuweisung, wie sie in irgendeiner Form praktisch bei jedem Vertreterverhältnis vorkommt, reicht aber noch nicht aus, um Provisionsansprüche für Direktgeschäfte zu begründen (... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Scheuch und Wolfgang Neumeier als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei H***** T*****, Angestellter, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Gemäß § 11 Abs. 2 AngG gebührt, wenn ein Angestellter - so wie hier die Klägerin - ausdrücklich für einen bestimmten ... mehr lesen...
Norm: AngG §11 Abs2 AngG Art. 1 § 11 heute AngG Art. 1 § 11 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Die Worte "mangels besonderer Vereinbarung" besagen, daß trotz ausdrücklicher Bestellung als alleiniger Vertreter des Arbeitgebers für einen bestimmten Bezirk der Gebietsschutz durch abweichend... mehr lesen...
Norm: AngG §11 Abs2 AngG Art. 1 § 11 heute AngG Art. 1 § 11 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Das Bestehen einer gemäß § 11 Abs 2 AngG zulässigerweise getroffenen (abweichenden) Vereinbarung über den Ausschluß von Provisionsansprüchen aus Geschäften, die ohne Mitwirkung des Vertreters ... mehr lesen...
Norm: AngG §11 Abs2 AngG Art. 1 § 11 heute AngG Art. 1 § 11 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Das Wort "ausdrücklich" im § 11 Abs 2 AngG will nur die Unzweifelhaftigkeit der Bestellung des Angestellten für einen bestimmten Bezirk zum Ausdruck bringen; er hat aber nicht den Gegensatz de... mehr lesen...